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Eigenheim nach Scheidung

 
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jatibe
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Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 14:01    Titel: Eigenheim nach Scheidung Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich suche Menschen mit ähnlichen Erfahrungen.

Nach der Scheidung bewohnt A das in der Ehe gemeinsam erworbene Haus und möchte es auch komplett übernehmen, sprich im Grundbuch stehen und Raten zahlen. Das ganze wurde notariell festgehalten.
Nun hat die Bank allerdings die Haftentlassung für B verweigert und die Raten werden von A auch nicht mehr gezahlt.
B muß jetzt für die Raten aufkommen und würde dann auch gern den Spieß umdrehen und das Haus übernehmen. Die Bank wäre einverstanden.
Leider reagiert A nicht. So würde es auf eine Zwangsversteigerung hinauslaufen.
Wie ist die Rechtslage?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 15:36    Titel: Re: Eigenheim nach Scheidung Antworten mit Zitat

jatibe hat folgendes geschrieben::
Nach der Scheidung bewohnt A das in der Ehe gemeinsam erworbene Haus und möchte es auch komplett übernehmen, sprich im Grundbuch stehen und Raten zahlen. Das ganze wurde notariell festgehalten.

Was ist in dem notariell beurkundeten Vertrag vereinbart worden? Ist A inzwischen als Alleineigentümerin des Hausgrundstücks im Grundbuch eingetragen worden?
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jatibe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:10    Titel: re Antworten mit Zitat

Nein, die Umschreibung wurde von der Haftentlassung der Bank abhängig gemacht.
Keine Entlassung aus den Krediten, also keine Grundbuchumschreibung. A und B sind beide im Grundbuch und beide haftbar für die Kredite.
B muß nun ev Kredite abtragen ohne das Haus nutzen zu können und A macht sich ein schönes Leben.
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MichaelaT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2007
Beiträge: 311

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

B könnte aber von A Nutzungsentgeld (Miete) fordern oder vielleicht wäre sogar eine Zwangsräumung möglich?

Was sagt denn der Anwalt von B zu der Frage, wie man A aus dem Haus bekommt?

Liebe Grüße,
Michaela
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

B kann nicht Alleineigentümer des Hauses werden, wenn A dem nicht zustimmt. Wenn A und B sich nicht einigen können, bliebe wohl nichts anderes übrig als die Zwangsversteigerung des Hauses zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft (Teilungsversteigerung).

Eine Zwangsräumung wird B als Miteigentümer gegen den anderen Miteigentümer A wohl nicht durchsetzen können.
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jatibe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:03    Titel: leider Antworten mit Zitat

Ja, leider ist wohl keine Zwangsräumung möglich.
Es ist nur schade, da eine Teilungsversteigerung einer Zwangsversteigerung gleichkommt und dann natürlich zu einem schlechten Preis.
A müßte froh sein die Schulden los zu sein, nur ist eine Scheidung meist nie von Vernunft geprägt.
Der Anwalt von B hat den Vorschlag gemacht, es kommt nur keine Antwort. Ebenso wurde ein Nutzungsgeld angesprochen, aber wo kein Geld ist.....
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