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Weiterbeschäftigung nach Ablauf des befristeten Vertrages

 
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alder
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 96
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 08:40    Titel: Weiterbeschäftigung nach Ablauf des befristeten Vertrages Antworten mit Zitat

Eine Bekannte A hat folgendes Problem. Sie hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Der Vertrag wurde in 2008 bereits einmal verlängert und endete nun zum 15.03.2009. Sie hat aber weiter gearbeitet und ihr Arbeitgeber hat ihr gestern einen neuen - erneut befristeten Arbeitsvertrag vorgelegt. Muß sie den befristeten AV unterschreiben damit das Arbeitsverhältnis weiter besteht, oder ist durch die Tatsache dass der Arbeitgeber einer Arbeit über den 15.03. hinaus nicht widersprochen hat ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden?
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grottenolm
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2009
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bekannte sollte keinesfalls den befristeten Vertrag unterschreiben. Sie steht jetzt in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, wie Sie schon treffend dargestellt haben. Da ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich vereinbart werden muß, ist keine Unterschrift notwendig.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

sie sollte sich aber schon mal mit dem Begriff "Kündigungsschutz" befassen, denn der AG wird "not amused" darüber sein Weinen



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der AN ist nicht gezwungen zu diesem Zeitpunkt auf den Umstand hinzuweisen, das ein unbefristetes AV vorliegt. Ein Anwalt könnte sicherlich helfen, zu diesem Zeitpunkt keinen
Fehler zu begehen.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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