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jonas82 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
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Verfasst am: 25.03.09, 14:20 Titel: Sperrmüll vom Mieter steht auf Gehweg - wer zuständig? |
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Hallo,
wie sieht es aus wenn ein Mieter beim Auszug seinen Sperrmüll einfach auf den Gehweg stellt und weg ist? Also auch keine Abholung beantragt hat?
Wer ist dafür dann verantwortlich? Der ehemalige Mieter oder?
Ich mein die Möbel stehen doch nichtmal auf privaten Grund...
Bei uns würde eine kostenlose Abholung durch die Stadt locker 3 Wochen benötigen...
Ist der Vermieter überhaupt verpflichtet da irgendwas zu tun? |
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Chub FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.10.2005 Beiträge: 1556
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Verfasst am: 25.03.09, 14:26 Titel: |
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Das Ordnungsamt. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus |
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jonas82 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.08.2005 Beiträge: 401
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Verfasst am: 25.03.09, 14:29 Titel: |
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Grins, da hab ich jetzt spaßighalber mal angerufen... interessiert die nicht.
Vermieter soll es entsorgen lassen und Vormieter in Rechnung stellen.
Aber dann läuft es vermutlich so, dass der Vermieter auf den Entsorgungskosten sitzen bleibt weil der Vormieter nicht mehr auffindbar ist usw.
Die Frage ist ja deshalb auch: WER "MUSS" da jetzt was machen wenn sich sonst keiner drum kümmert? Was passiert denn normalerweise? |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 25.03.09, 14:30 Titel: |
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Der Vermieter hat hier die gleichen Pflichten wie wenn irgendjemand fremdes auf der öffentlichen Straße vor seinem Haus eine Zigarrettenkippe entsorgt - nämlich keine. Allerdings kann man dem VM keinen Vorwurf machen, wenn er diese illegale und ggf. gefährdende Müllentsorgung z.B. dem Ordnungsamt anzeigt.
EDIT: Das Ordnungsamt IST zuständig. Die kümmern sich doch auch um abgemeldete Fahrzeuge am Straßenrand. Ggf. aber auch mal das Straßenverkehrsamt über die Verkehrsgefährdung informieren. |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 25.03.09, 14:33 Titel: Re: Sperrmüll vom Mieter steht auf Gehweg - wer zuständig? |
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jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Wer ist dafür dann verantwortlich? Der ehemalige Mieter oder? |
Wer sonst?
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Ich mein die Möbel stehen doch nichtmal auf privaten Grund... |
Seien sie Froh, dann muß sich der Eigentümer des privaten Grundes Meiner Ansicht nach nicht um die Beseitigung des Mülls kümmern.
jonas82 hat folgendes geschrieben:: | Ist der Vermieter überhaupt verpflichtet da irgendwas zu tun? |
M.e. nur falls der Müll sich auf seinem Grund befindet. Dann müsste er die Beseitigung des Mülls vom Verursacher fordern und das ggfs. auch noch rechtlich durchsetzen. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Werner FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 25.03.09, 15:13 Titel: |
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Es gibt einen Verursacher für die "Verschmutzung" des öffentlichen Raumes. Dieser ist hier wegen Beseitigung heranzuziehen. Ist dieses nicht möglich, wird ersatzweise der Vermieter herhalten müssen. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 25.03.09, 15:35 Titel: |
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Werner hat folgendes geschrieben:: | Es gibt einen Verursacher für die "Verschmutzung" des öffentlichen Raumes. Dieser ist hier wegen Beseitigung heranzuziehen. Ist dieses nicht möglich, wird ersatzweise der Vermieter herhalten müssen. |
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Zumal der Vermieter nach Endes des MV ja nicht mehr der Vermieter ist. |
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Werner FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 25.03.09, 15:37 Titel: |
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Zur fraglichen (Tatzeit) Zeit war er noch der Vermieter....! |
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karli FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 25.03.09, 15:40 Titel: |
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Ich versteh trotzdem nicht, warum der Vermieter dafür haften sollte. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 25.03.09, 15:42 Titel: |
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Werner hat folgendes geschrieben:: | Zur fraglichen (Tatzeit) Zeit war er noch der Vermieter....! |
Aha - und mein Vermieter haftet für meine Umweltsünden wenn ich nicht mehr greifbar bin? So wie "Eltern haften für ihre Kinder" ??? http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/teil-2.html
Mir fehlt immer noch die Rechtsgrundlage (BGB o.a.). |
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