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Verfasst am: 27.03.09, 14:03 Titel: Ablesefehler an Parkscheibe! Was kann ich tun?
Hallo liebes Forum!
Ich habe folgendes erlebt:
Ich parke auf einem ausgewiesenem städt. Parkplatz gegen 16 Uhr und lege meine Parkscheibe ordnungsgemäß eingestellt auf die Instrumententafel. Die Höchstparkdauer hier ist 2 Stunden. Ich komme gegen 17 Uhr wieder aus dem gegenüberliegenden Gebäude und sehe eine Beamtin die die Falschparker notiert hatte und Strafzettel verteilt hatte. Auf dem Weg zu meinem Wagen unterhalte ich mich noch mit ihr über die Parksituationen auf anderen städt. Parkflächen. Dann trennen sich unsere Wege, ich muss noch ca. 10 Meter in eine andere Richtung zu meinem Auto. Die Beamtin geht weiter und hat ca. 20 Meter zu ihrem Wagen. Ich setz mich in mein Auto, steck die Parkscheibe wieder in die Türablage und starte den Motor. Es regnet und der Scheibenwischer zieht einen kleinen Plastiksack mit schriftlichem Inhalt über meine Scheibe. Zuerst dachte ich an Werbung und stieg aus um es zu entfernen. Als ich den Plastiksack in der Hand hatte erkannte ich den Strafzettel darin. Sofort und ohne den Strafzettel auszupacken nahm ich wieder meine Parkscheibe aus der Türablage und lief schnell zum Auto der Beamtin. Sie war bereits in ihren Auto und wollte wegfahren als ich an ihrer Scheibe anklopfte. Sie öffnete ihre Scheibe und ich zeigte ihr den Plastiksack und meine Parkscheine und bat sie um eine Erklärung. Sie nahm den Plastiksack und holte den Strafzettel heraus, schaute ihn an und sagte, dass die Uhrzeit falsch eingestellt war (dies ist mit einer Codenummer dokumentiert). Dann schaute wir zusammen die Parkscheibe an, sie war noch immer bei 16 Uhr. Die Beamtin dreht die Uhrzeit auf 18 Uhr und behauptete, dies sei vorher auch so gewesen. Ich verneinte und erwähnte einen möglichen Ablesefehler ihrerseits. Uneinsichtig gab sie mir die Parkscheibe und den Strafzettel, schloss ihr Fenster und fuhr davon.
Ich ärgerte mich so sehr, dass ich unverzüglich zum Ordnungamt fuhr und den Kontakt zu ihrem Vorgesetzten suchte. Dieser hörte sich alles an und lies ein Protokll erstellen, welches ich unterschrieb und mir als Kopie ausgehändigt wurde. Ich stellte unmissverständlich dar, dass ich diesen Betrag unter keinen Umständen bezahlen werde.
Der Beamte sagte, dass nun die entsprechende Beamtin auch gehört wird und ich dann wieder von ihnen hören werde.
Jetzt nach ca. 2 Wochen kam ein Schreiben vom Amt, es läge kein Ablesefahler vor und ich müsse den Betrag zahlen.
Ich bin mit den Gestzen nicht sonderlich vertraut und machte in meinem bisherigen Leben auch keine Erfahrung mit solchen Situationen. Ich kann diesen Strafzettel nicht akzeptieren und werde ihn auch nicht bezahlen, bin mir aber sehr unsicher ob ich das durchziehen sollte.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 27.03.09, 14:17 Titel:
Ich stelle mir die beweisbarkeit beider Aussagen schwierig vor. Außerdem meine ich, dass es sich bei einem Strafzetel wegen angeblichen Falschparkens nicht sonderlich lohnt ein großes Fass aufzumachen. Ich würde mich auch ärgern, aber wahscheinlich zahlen, weil ein Prozess vom Ausgang her ungewiss ist (besonders in so einem Fall) und hierdurch noch höhere Kosten entstehen können.
Wie hoch ist denn das Ordnungsgeld? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
Verfasst am: 27.03.09, 14:21 Titel: Re: Ablesefehler an Parkscheibe! Was kann ich tun?
JJMA hat folgendes geschrieben::
Wie ist die Rechtslage?
"Aussage gegen Aussage" und die Erfahrung zeigt, dass der Staatsgewalt hier eher Glauben geschenkt wird, vor allem dann wenn die Kontrolleure nicht auf Provisionsbasis arbeiten und somit keinen Vorteil davon hätten, einen Fehler zu verschweigen.
klasse Satz am Ende deiner Nachricht!! Passt auch zu meinem Fall.
Also der Betrag sind lächerliche 5 Euro. Es geht mir natürlich hier ums Prinzip. Ich hatte diese Sache im Bekanntenkreis gestreut und hörte dann von einigen anderen peinlichen Parkzettel-Aktionen die die selbe Beamtin betreffen.
Sollte sich heraus stellen, dass mir hier eigene Kosten entstehen wäre der Aufwand sinnlos, da geb ich dir Recht.
Falls ich den Betrag bezahle, denke ich aber mindestens an einen entsprechenden Leserbrief in unserer Lokalzeitung. Dann wäre die nächste Frage wie hier die Rechtslage ist? Darf ich die Beamtin beim Namen nennen und ihr Bösartigkeit oder Berufsunfähigkeit unterstellen?
Darf ich die Beamtin beim Namen nennen und ihr Bösartigkeit oder Berufsunfähigkeit unterstellen?
Das würde ich lieber lassen, zumindest die Namensnennung.
Unabhängig davon würde der verantwortliche Redakteur das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit so ohnehin nicht veröffentlichen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
Verfasst am: 27.03.09, 14:58 Titel:
Eine namentliche Nennung würde ich auch lassen. Auch eine Aussage, dass Boshaftigkeit und Unfähigkeit unterstellt wird. Einfach sachlich den Fall schildern. Es ist zwar nicht einfach, aber eigentlich sollte das möglich sein. _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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