Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.03.05, 11:16 Titel: Notarielle Beglaubigung bei ALGII bei getrennt Lebenden
Hallo Zusammen,
vielleicht hat jemand eine Idee:
Folgende Situation: Seit 4 Monaten getrennt lebende Eheleute ziehen erst jetzt in getrennte Wohnungen. Bisher hatte das AA die Zahlung von ALGII für den arbeitslosen Partner abgelehnt, da man in einer gemeinsamen Wohnung lebtund der arbeitende Partner zuviel verdient. Jetzt wurde ein neuer Antrag gestellt, da inzwischen der Mietvertrag vorliegt und unterschrieben ist. Jetzt verlangt das AA plötzlich eine notarielle Beglaubigung, dass man sich wirklich getrennt hat. Angeblich würde es nicht genügen, wenn getrennte Wohnsitze vorliegen. Weiss jemand, ob das wirklich rechtens ist, was das AA da verlangt, zumal ich mir vorstellen kann, dass der Notar das nicht grad umsonst macht. Nächste Frage wäre, wer die Kosten dafür zahlen muss. Wo kann man ggf. nachlesen, was das Amt wirklich an Unterlagen/Auskünften fordern darf.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.