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Entzug der Vollmacht

 
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Candedina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.05, 17:53    Titel: Entzug der Vollmacht Antworten mit Zitat

Hallo,

in einem Versicherungsfall ist der Anwalt seit 15 Monaten fast untätig. Es geht nur noch darum, der Versicherung die Bankverbindung zu benennen, damit sie den Schaden regulieren kann. Die Versicherung darf leider nur auf den Anwalt reagieren, da er alle Vollmachten hat, es sein denn, man würde ihm die Vollmacht entziehen.

Mit welchen Nachteilen muss man rechnen, wenn man dem Anwalt wegen Untätigkeit die Vollmachten wieder entzieht?

Vielen Dank
Candedina
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.03.05, 00:07    Titel: Re: Entzug der Vollmacht Antworten mit Zitat

Candedina hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung darf leider nur auf den Anwalt reagieren, da er alle Vollmachten hat, es sein denn, man würde ihm die Vollmacht entziehen.


Das kann so nicht stimmen. Eine Vollmacht bedeutet ja nicht, daß Sie damit Ihre gesamte Rechtsfähigkeit an den RA abgetreten haben. Ihre Willenserklärungen sind nach wie vor wirksam (erst recht, wo es hier ja nicht um eine WE, sondern um eine bloße Information geht) und die Gegenseite kann sich nicht darauf berufen, daß diese ja "nicht vom Anwalt kam".
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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