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LV Überschussbeteiligung wurde in 3 Jahren um 4.230.-€ gekür

 
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Berthold Recht
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 98

BeitragVerfasst am: 07.03.05, 20:02    Titel: LV Überschussbeteiligung wurde in 3 Jahren um 4.230.-€ gekür Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hatte 1985 eine LV in Höhe von 90.000.- DM abgeschlossen die
am 1.1.2008 fällig wird.Ich bekam die letzten Jahre jedes Jahr
eine Überschussbeteiligung von der Versicherung zugeschickt die
ich nie so richtig beachtete bis ich die allerneuste von letzter Woche in der Hand hielt und ich stutzig wurde und ich mir die anderen Benachrichtigungen anschaute: 2003 war die Überschussbeteiligung noch 12.103.-€ 2004 nur noch 9.715.-€ und
2005 7.873.-€ das macht ein Minus von immerhin 4.230.-€ in 2
Jahren!Am Ende muss ich wahrscheinlich noch Geld mitbringen!!
Was könnte ich gegen diesen Verfall unternehmen?Ich dachte mir
die Beitragszahlungen bis zur Auszahlung einstellen.Oder schade
ich mir selber dabei?Ich muss immerhin jeden Monat an Beiträge
171.54€ hinblättern!
Vielen Dank im voraus für Antworten.

Gruß Berthold Recht.
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Setec
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.03.05, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

also meines Wissens ist das so alles völlig in Ordnung. Die LV wurde über 90.000 DM abgeschlossen. Dieser Wert wird auch ausgezahlt werden.

Die Überschussbeteiligung stellt die "Zinsen" dar, die erwirtschaftet wurden.
Manche Versicherungen garantieren, oder versuchen es zu mindest, eine gewisse Mindestsumme. Anrecht (so zumindest im Kleingedruckten eines Vertrages) hat man auf den Überschuss ansich nicht.

Aber unbedingt drauf verlassen kann man sich nicht. Durch Senkung der Zinsen in der letzten Zeit sinken dadurch auch die Erträge von solchen Versicherungen.

Gruß
Kephas Gatzen
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Darstellung meines Vorredners ist im Wesentlichen zutreffend. Bei einer Kapitallebensversicherung ist lediglich die Versicherungssumme selber vertraglich garantiert und demenstprechend einklagbar. Was die Überschussbeteiligungen angeht, so handelt es sich bei den jährlichen Mitteilungen der Versicherer nur um Prognosen, was auch auf den Mitteilungen selber in der Regel so mitgeteilt wird. In der letzten Zeit haben die Versicherer oft gar keine Überschussbeteiligungen mehr ausgeschüttet, weil die Substanz hierfür einfach nicht da war. Allerdings ist noch zu beachten, inwieweit Zuteilungen aus der Vergangenheit bereits "verdient" sind. Diese können nämlich dann nicht mehr abgezogen werden. Aufschluss hierüber bringen die AVB, bzw. bei Vertragsschluss vor dem 27.07.1994 der Geschäftsplan. Jedoch ist mir kein Fall bekannt, in welchem der Versicherer die Versicherungsleistung tatsächlich (wissentlich) falsch berechnet hätte. In jedem Fall sollte der Beitrag bis zum Schluss weitergezahlt werden (insbesondere wenn die Restdauer der LV nicht mehr lang ist)! Ansonsten droht hier nämlich ein qualifiziertes Mahn- Kündigungsverfahren nach § 39 VVG, was zur vorzeitigen Auflösung der Versicherung führt. Diese ist stets mit Verlusten verbunden, da hier dann nur noch der Rückkaufswert zur Auszahlung gelangt bzw. die Versicherung mit der sehr viel geringeren beitragsfreien Versicherungssumme fortgeführt wird!
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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