Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Prozesskostenhilfe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Prozesskostenhilfe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sciencekigor
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.03.2005
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 14.03.05, 14:27    Titel: Prozesskostenhilfe Antworten mit Zitat

Ein allgemeiner Fall hat sich so zugetragen: Herr A stellt einen Antrag bei der BVA, welcher abgelehnt wird. Auch der Widerspruch wird abgelehnt. Nun will Herr A Klage einreichen und, obwohl es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, einen Anwalt beauftragen. Da aber Herr A nur über ein geringes Einkommen verfügt, will er Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe beantragen. Wo und wann (vor/nach der Klageeinreichung, nach oder vor Urteil) müsste er diese beatragen? Bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus!!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.