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Hallo, kann mir jemand seine Meinung sagen ?
Herr A hat offene Forderung bei Herrn B und konnte diese nicht sofort zahlen. Es kam zum Titel, darauf hat Herr B an einen "Dritten" ein Zahlungsverbot erwirkt, worauf A selbst an RA C des Herrn B die Hauptsumme bezahlt.( ZV vom 09.12.04) Mit Schreiben vom 26.1.05 bestätigt RA C die Zahlung und schickt eine aktuelle Forderungsaufstellung mit vielen Gebühren für Gerichtsvollzieher usw. Diese Forderungen der GV kann Herr A nicht nachvollziehen und überweist die nachvollziehbare Summe am 17.02.05, für die strittige Summe ( ca. 165 € ) erbittet er die entsprechenden Unterlagen. Dies lehnt RA C ab. Am 01.03.05 erhält Herr A vom "Dritten" die Info, das nun ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ( datiert vom Amtsgericht auf den 17.02.2005 ) über die gesamte Summe vorliegt. Die Kosten sind dazu gem. Nr. 3309 VV RVG 0,3 berechnet.
Ist das richtig so ?? Herr A soll nun die nicht nachvollziehbaren gebühren bezahlen und die Kosten für den Beschluß, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Betrag gar nicht mehr geschuldet war und von Herrn A die Anfrage vorlag ?? Die Rechtspfleger beim Amtsgericht und der GV, der die Unterlagen übergeben hat, haben gesagt, sie können nichts nachprüfen. Ist das richtig ? Herr A bezahlt was die Anwälte verlangen, ohne das er weiß, was er bezahlt?? Herr A hat nun erstmal die Restsumme überwiesen, um den Dritten zu entlasten, aber soll das so richtig sein ?
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