Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 15.03.05, 16:02 Titel: Feste Stelle u. freiberufl. Einkommen: Höhe des KV-Beitrags?
Ich möchte folgenden Fall konsturieren:
Angenommen, man hat eine sozialversicherungspflichtige Stelle, man verdient dort knapp über 400 Euro und zahlt anteilig Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Was passiert, wenn man nun zusätzlich die Möglichkeit nutzt, außerdem freiberufl. Geld zu verdienen, und z. B. über einen Wervertrag 2000 Euro brutto im Monat zusätzlich erwirtschaftet, wobei die andere feste Stelle erhalten bleibt. Muss man dies der Krankenkasse bzw. den anderen Versicherern melden? Müssen die Sozialversicherungsbeiträge nun anders, d. h. auf der Grundlage beider Einkommen, berechnet werden? Wenn ja, wie?
Weiß jemand über eine solche Konstellation bescheid?
Verfasst am: 15.03.05, 16:37 Titel: Re: Feste Stelle u. freiberufl. Einkommen: Höhe des KV-Beitr
Dann zahlt ab sofort der Arbeitgeber in der Beschäftigung nur noch Renten- und Arbeitslosenversicherung, und zieht auch nur noch diese Beiträge vom Gehalt ab.
Der Versicherte selbst zahlt Kranken- und Pflegeversicherung aus dem Gesamteinkommen alleine, bei ca. 2500 Euro Einkommen also knapp 400 Euro. Das aber nur, wenn er innerhalb von 3 Monaten ab Beginn der selbständigen Tätigkeit den Antrag auf freiwillige Weiterversicherung stellt bzw. gestellt hat.
Wenn nicht, erhält er für die Zeit ab Beginn dieser Tätigkeit die eingezogenen Beiträge zur KV und PV erstattet (der AG ebenfalls) und ist seitdem nicht mehr gesetzlich versichert, und kann es auch nicht mehr werden, solange die Verhältnisse so bleiben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.