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jan01 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.03.05, 17:07 Titel: PHV - Ja oder nein |
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Hallo,
ein Freischaffender A war auf einer Messe für den Abbau und den Abtransport von Material für eine andere Firma zuständig. Diese hatte noch andere Stände in Ihrer Betreuung. A ging in seiner Pause zu diesen Ständen um sie sich anzusehen. Durch ein unglückliches Mißgeschick stolperte A und warf dabei eine Kiste, in der ein Plasmabildschirm war, um. Dieser ging zu bruch und ist somit ein Totalschaden. Der Plasma ist von der Firma die A beauftragt hatte, angemietet gewesen.
In wie weit übernimmt so etwas die PHV von A?
mit freundlichem Gruss
Jan |
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StuWa FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 935 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 16.03.05, 18:29 Titel: |
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Die Frage, die sich hier ja eigentlich stellt, istdoch die: zahlt die Berufshaftpflicht oder die Privathaftpflicht? Hier spricht in dieser Konstellation oberflächlich zunächst ma einiges für die PHV, da ja Schaden eher im privaten Rahmen verursacht wurde. Indes fand dieses Private in einem beruflichen Rahmen statt. Genauen Aufschluss zur Leistungsfrage sollten hier die AVB geben.
PS: mir regt sich allerdings der leise Verdacht, dass unser Freischaffender hier gar keine Berufshaftpflicht abgeschlossen hat und deswegen nach Möglichkeiten sucht, hier die PHV ranzukriegen  _________________ mit besten Grüßen aus Bonn und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen  |
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jan01 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 16.03.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.03.05, 18:43 Titel: PHV ja oder nein |
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Hallo StuWa
da haben Sie nicht ganz unrecht, so ein Tolpatsch, dieser Freischaffende.
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichem Gruss
Jan |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 16.03.05, 21:02 Titel: Re: PHV ja oder nein |
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| jan01 hat folgendes geschrieben:: | Hallo StuWa
da haben Sie nicht ganz unrecht, so ein Tolpatsch, dieser Freischaffende.
Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichem Gruss
Jan |
Ist A tatsächlich "Freischaffender", d. h. selbständig ? Wäre er Arbeitnehmer der "anderen Firma" könnte man das Problem u. U. auf andere Weise aus der Welt schaffen. |
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StuWa FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 935 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 16.03.05, 21:06 Titel: |
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also nach Angaben des Aufgabenstellers ist A freischaffend ... als Arbeitnehmer wär er ohnehin fein raus wegen der privilegierten Arbeitnehmerhaftung (hier mal eben einfache Fahrlässigkeit unterstellt)  _________________ mit besten Grüßen aus Bonn und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen  |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 17.03.05, 08:15 Titel: |
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kurz: privathaftpflicht zahlt nicht für schäden die im rahmen einer beruflichen (egal ob selbständig oder angestellt), deshalb heisst sie auch privat-haftpflichtversicherung  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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StuWa FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.03.2005 Beiträge: 935 Wohnort: Bonn
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Verfasst am: 17.03.05, 17:03 Titel: |
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dem ist nicht zu widersprechen. Allerdings ist ja hier die Frage, ob das Umstoßen des Bildschirms bei privatem Angucken der Messestände anlässlich einer beruflich veranlassten Gesamttätigkeit (insoweit ist es tatsächlich egal, ob selbständig oder angestellt) die PHV leistet. Bei den hier zu Grunde gelegten Umständen bin ich geneigt, dies eher zu verneinen ... aber anderes dürfte wohl auch vertretbar sein. Wieder einer der Fälle, in denen im Streitfall kein Mensch voraussehen kann, wie das Amtsgericht entscheiden wird, auch wenn vieleicht die nächste Abteilung des selben Amtsgerichts vielleicht ganz anders entscheiden würde ..... _________________ mit besten Grüßen aus Bonn und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen  |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 17.03.05, 17:40 Titel: |
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Wenns tatsächlich in seiner Freizeit war, und wer will das nem Selbständigen schon nachweisen, bin ich der Meinung die PHV wäre der richtige Ansprechpartner.
Kommt eben wie immer auf das an, was der VN in der Schadensmeldung schreibt. |
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