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dennis_15 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.03.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.03.05, 12:30 Titel: Gemeinützige Arbeit |
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Hallo,
ich wurde von meiner Schule zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.
Ein Freund von mir erzählte mir ,dass dies ohne richterlichen Beschluß nicht rechtsmäßig wäre. Ist das wahr und wenn ja ,wo kann ich es nachlesen ?
Achja, ich bin aus Baden-Würrtenberg..... |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 20.03.05, 12:40 Titel: Re: Gemeinützige Arbeit |
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dennis_15 hat folgendes geschrieben:: |
ich wurde von meiner Schule zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet.
.... |
Da kann man jetzt lange raten, was mit diesem Satz gemeint ist. Geht es auch etwas genauer? |
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dennis_15 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.03.2005 Beiträge: 2
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Verfasst am: 20.03.05, 12:45 Titel: |
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Leider gehts nicht viel genauer. Ich muss mich bei unserem Hausmeister melden und ihm helfen bis er zufrieden ist. Aber was ich genau tun muss weiß ich auch noch nicht. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 20.03.05, 12:52 Titel: |
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Die Schule hat durchaus das Recht, Ordnungsmaßnahmen einzusetzen. Im Schulgesetz für Baden Württemberg geht dieser Maßnahmenkatalog zwar erst bei "Nachsitzen" los, aber die Schule hat das Recht zum Beispiel im Zuge einer Schulordnung andere Maßnahmen festzusetzen. Dazu gehören auch "soziale Dienste", wie es zum Beispiel die Schulordnung meiner Schule nennt. Diese können Hofkehren, Dienste in der Bücherrei, leicht körperliche Arbeit bei der Unterstützung des Hausmeisters usw. sein.
Die Stunden gemeinnütziger Arbeit, die vielleicht dein juristisch halbwissender Freund meint, sind tatsächlich nur als Erziehungsmaßnahme eines Gerichts zugelassen, umfassen dann aber auch andere Arten der Tätigkeit(Arbeit in Kranken- und Altenheimen, Kindergärten, Kirchengemeinden usw.) _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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Dr. Christian Birnbaum FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 391 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 20.03.05, 14:29 Titel: |
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Zitat: | Die Schule hat durchaus das Recht, Ordnungsmaßnahmen einzusetzen. ... Dazu gehören auch "soziale Dienste", wie es zum Beispiel die Schulordnung meiner Schule nennt. Diese können Hofkehren, Dienste in der Bücherrei, leicht körperliche Arbeit bei der Unterstützung des Hausmeisters usw. sein. |
Mit Sicherheit nicht. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen werden in erster Linie anhand der Eingriffsintensität voneinander unterschieden. "Gemeinnützige Arbeit" ist ein erheblicher Grundrechtseingriff, spontan kommen mir da Art. 1, 2, 12 GG in den Sinn. Für die Anordnung bedürfte es einer Rechtsgrundlage, und zwar in Form eines Gesetzes, und die ist nicht gegeben.
Wir wissen leider auch nicht, ob hier eine Konferenz stattgefunden hat, ob also ein förmliches Verfahren zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme durchgeführt wurde, oder ob ein einzelner Lehrer auf die Idee gekommen ist, "gemeinnützige Arbeit" anzuordnen. Spielt im Ergebnis aber auch keine Rolle, jedenfalls ist die Maßnahme rechtswidrig.
Birnbaum
www.birnbaum.de
Zuletzt bearbeitet von Dr. Christian Birnbaum am 20.03.05, 18:09, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 20.03.05, 15:15 Titel: |
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Dann werde ich Sie wohl demnächst zwecks Vorgehen gegen die Schulordnung meines Gymnasiums mandatieren. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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FM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2004 Beiträge: 7320
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Verfasst am: 20.03.05, 15:53 Titel: |
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dennis_15 hat folgendes geschrieben:: | Leider gehts nicht viel genauer. Ich muss mich bei unserem Hausmeister melden und ihm helfen bis er zufrieden ist. Aber was ich genau tun muss weiß ich auch noch nicht. |
Und das einfach so, ohne jeden Anlaß und ohne Begründung? |
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n3bi3 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 20.03.2005 Beiträge: 72
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Verfasst am: 20.03.05, 16:54 Titel: |
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@Birnbaum:
Bedeutet das, dass ich nicht von einem Lehrer zu z.B. einer Stunde Hofkehren "verdonnert" werden darf  _________________ Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Menschen. |
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Dr. Christian Birnbaum FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 391 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 20.03.05, 18:07 Titel: |
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Zitat: | Dann werde ich Sie wohl demnächst zwecks Vorgehen gegen die Schulordnung meines Gymnasiums mandatieren. |
Wenn Sie sich´s leisten können, gerne.
Zitat: | Bedeutet das, dass ich nicht von einem Lehrer zu z.B. einer Stunde Hofkehren "verdonnert" werden darf? |
Erfasst.
Birnbaum
www.birnbaum.de |
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Spik3 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.02.2005 Beiträge: 128
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Verfasst am: 22.03.05, 19:03 Titel: |
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Einfach mal sich ans Herz fassen und bisl Selbstbewußtsein zeigen, sich nicht alles bieten lassen.
Das kommt oft so rüber als wenn Schüler denken die Lehrer dürfen alles mit ihnen tun, irgendwie erschreckend...
Demnachst kommt ne Frage: Darf der Lehrer mich schlagen wenn ich böses gemacht habe?
Ich selbst war natürlich auch mal Schüler und hab auch viele unrechtmäßige Dinge erlebt, wie z.b. einer im Kunstunterricht gestört hat, und die Lehrerin ihn in ein Hinterzimmer mitnehmen wollte um mit ihn zu reden.
Als er sich weigerte riss sie ihm vom stuhl und schleifte ihn in nem Würgegriff hinter sich her in dieses Zimmer.
Viele von uns waren geschockt als sie das sahen aber keine hat halt was gemacht.
Der Junge ist dann kurz darauf weinend aus diesem Zimmer und schreiend, das er sie verklagen würde usw. , ob es durchkam ka, aber die Lehrerin unterrichtet noch heute, das weiss ich... |
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Morlock FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 283
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Verfasst am: 22.03.05, 21:57 Titel: Aber nicht vergessen.. |
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Das auch schon viele Lehrer von Ihren Schülern tätlich angegriffen werden/wurden.
Bitte nicht nur immer den Appel des unverstandenen Schüler.
Grüße |
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