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mal angenommen, anfang letzten Jahres wurde ein Strafverfahren in die Wege geleitet. Da der Beschuldigte sich dieses Jahr bei einem Unternehmen beworben hatte und nun doch endlich wissen wollte, was aus diesem Verfahren geworden ist, hat dieser einen Anwalt eingeschaltet, welcher Akteneinsicht nehmen sollte.
Die Staatsanwaltschaft schrieb dem Anwalt, dass das Verfahren bereits seit Oktober letzten Jahres eingestellt ist und das es versäumt wurde dem Beschuldigten das Einstellungsschreiben zu schicken.
Da der Beschuldigte für den Anwalt €400 bezahlt hat und aufgrund des BAFÖGS sein Monatsgehalt ebenso hoch liegt, hat er eine Chance das Geld irgendwie zurück zu bekommen ?
Was spricht eigentlich dagegen, genau dies den Anwalt zu fragen? Bei 400,-- € nur für eine Akteneinsicht sollte die Beantwortung dieser Frage doch im Honorar mit enthalten sein. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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