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Hallo
ch habe mit RA nicht vereinbart, dass er die Deckungsszusage einholen soll, dies war meine Angelegenheit. Ich teilte aber nach der Erstberatung, die sofort bezahlt wurde, mit, dass das Mandat nicht erteilt wird, außerhalb der Kostenzusage der RS-Versicherung. Er war einverstanden. Das Mandat wurde erteilt.
Dürfen dann trotzdem außerhalb der RS Honorare berechnet werden. Welche sonstige Vereinbarung muß getroffen werden, damit keine Honorare berechnet werden außerhalb der Kostenzusage der RS.
Hallo
Die Erstberatung wurde bezahlt, sie hatte nichts mit Deckungszusage RS zu tun. Die Deckungszusage hatte ich selbst eingeholt.
Es wurde vor Mandatserteilung-nach bezahlter Erstberatung aus eigener Tasche- darauf hingewiesen, dass kein Mandat erteilt wird, wenn zusätzliche Gebühren zu der Bezahlung RS berechnet werden. Während des Mandats wurde erneut hingewiesen, dass keine Gebühren bezahlt werden außerhalb der RS. Der RA bekam keinen anderweitigen Auftrag.
Meine Frage, welche zusätzliche Vereinbarung muß getroffen werden, damit der RA nicht mehr Gebühren abrechnet, als von der RS gem. BRAGO, (altes Recht) bezahlt werden.
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