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Kündigung + Resturlaub

 
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schneider
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 2
Wohnort: Hagen

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 08:21    Titel: Kündigung + Resturlaub Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Habe grade meinen Job gekündigt, wegen jobwechsel. Ich habe am 30.09.04 gekündigt und somit meinem Kündigungsfrist eingehalten. Ich habe bis 31.10.04 gekündigt, und fange bei meinem neuen Arbeitgeber am 01.11.04 an. Ich habe allerdings 16 Tage resturlaub die ich auch alle komplett nehme. Meine frage ist nur; Darf ich bei meinem neuen arbeitgeber sofort anfangen obwohl ich urlaub habe? Gib es da eine regelung oder darf man das überhaupt nicht.

Danke.

Christian
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 09:02    Titel: Re: Kündigung + Resturlaub Antworten mit Zitat

Streng genommen darf man das nicht.

Siehe Bundesurlaubsgesetz:

§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 09:20    Titel: Re: Kündigung + Resturlaub Antworten mit Zitat

Wann nimmst Du den Urlaub - während der Kündigungsfrist?

Dann ist der Urlaub doch vorbei, wenn Du Dein neues Arbeitsverhältnis beginnst!

Wo ist das Problem?
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 04.10.04, 10:00    Titel: Re: Kündigung + Resturlaub Antworten mit Zitat

Inkognito hat folgendes geschrieben::
Streng genommen darf man das nicht.

.


Stimmt allerdings mit Zustimmung des alten AGs ginge es schon. Wo kein Kläger da kein Richter, wer sollte was dagegen haben, wenn alle dem zustimmen. Bei uns wurde das auch schon gemacht.
MfG
Matthias
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schneider
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 2
Wohnort: Hagen

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 11:31    Titel: Re: Kündigung + Resturlaub Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe bis 31.10.04 gekündigt und fange am 01.11.04 bei meinem neuen Arbeitgeber an. Ich nehme vom 08.10.04 bis 31.10.04 Urlaub, und meine frage ist ob ich in der Zeit 08.10.04 bis 31.10.04 bei meinem neuen arbeit arbeiten darf.

MfG
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