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Fernabsatzgesetz für Makler

 
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caprice
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Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 2
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.03.05, 20:49    Titel: Fernabsatzgesetz für Makler Antworten mit Zitat

wie hat sich ab dem 8.12.04 die rechtliche stellung eines Versicherungsmaklers A der seine Verträge z.T. online vertreibt geändert. Muss A vor Abschluss eines Vertrages explizit auf das Widerrufs und Rückgaberecht des Verbrauchers hinweisen oder wird das von Seiten der Versicherungsgesellschaften in Ihren AGB´s bzw. im Antrag erledigt? muss der Versicherungsmakler A etwas besonders beachten
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