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Folgende Fallkonstellation: As Fahrzeug wurde schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die gegnerische Versicherung muß demnach (u.a.) die Anwaltskosten tragen.
Anwalt U schickt A eine Kostennote über den 2,0-fachen Satz der Normalgebühr. A ruft U an und fragt ihn, warum er die Kosten nicht gleich bei der Versicherung eintreibe. Antwort: "Sie sind mein Kostenschuldner. Sie müssen mich bezahlen und können sich dann das Geld von der Versicherung zurückerstatten lassen."
Soweit, so gut, A bezahlt aber trotzdem nicht, und U reicht die Kostennote bei der Versicherung ein, bekommt aber nur den 1,0-fachen Satz (VU-Schaden war nur Blechschaden ohne besondere Schwierigkeiten) und schickt anschließend A eine Rechnung über den Differenzbetrag.
Erst wenn die Gegenseite "zickt", steht es dem Geschädigten in einer tatsächlich und rechtlich vergleichsweise "einfachen" Sache zu, anwaltlichen Rat ein zu holen. Solche Kosten sind Schadenssumme und werden dem Geschädigten durch den Schädiger in Höhe der Verschuldensquote auch erstattet.
Was macht Sie so sicher, dass Sie zu 100% an dem Schaden unschuldig sind? Haben Sie auch die Betriebsgefahr berücksichtigt?
Ungeprüft sollten Sie nicht vorschnell "auf den Putz hauen". Do unrecht scheint Ihr Anwalt da gar nicht mal zu liegen...
Ich will Ihre Meinung gerne gelten lassen. Zur Verschuldensfrage: Die gegnerische Versicherung hat den Schaden ja gezahlt. Zwar hat sie Abstriche bei bestimmten Positionen gemacht, das aber mit dem Alter meines Fahrzeuges, den Zustand vor dem Unfall etc. begründet.
Es war nie die Rede von irgendeinem Vergleich.
Deshalb nochmal die Frage: Wenn die Versicherung dann also unstrittig die Anwaltskosten zahlen muß (was hier vorausgesetzt werden kann), warum kann der Anwalt dann eine Rechnung mit Faktor 2,0 einfordern.
Hinweis: Der Fall an sich war von relativ einfacher Struktur.
Um die Sache zuzuspitzen: Nächste Woche passiert ein gleichartiger Fall, und da schickt mir der Anwalt eine Kostennote mit Faktor 5,0. Wo ist denn da mal Schluß?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 29.03.05, 17:45 Titel:
A.Wedel hat folgendes geschrieben::
Um die Sache zuzuspitzen: Nächste Woche passiert ein gleichartiger Fall, und da schickt mir der Anwalt eine Kostennote mit Faktor 5,0. Wo ist denn da mal Schluß?
Bei 2,5 (etwa für die Geschäftsgebühr) ist lt. RVG Schluß (es gibt eine Ausnahme mit Faktor 3,0, die kriegt der Normalmensch aber nie zustande), die meisten Gebühren haben niedrigere Obergrenzen wie 2,0 oder 1,5. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Und wer sagt nun wirklich, was im konkreten Fall noch o.k. ist und was nicht mehr? Die Versicherung hat nur 1,0 bezahlt. Verabredet wurde im übrigen im vorhinein nichts. Was soll ich tun? Abwarten? Eine Stellungnahme schreiben?
Sich mit dem Anwalt besprechen? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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