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Kann der AG Versicherungen bei der DV vorschreiben ?

 
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kilian
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.02.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 13:18    Titel: Kann der AG Versicherungen bei der DV vorschreiben ? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen am 1.4.05 will der Arbeitnehmer A eine kombinierte Direkt/BU Versicherung abschließen, und dafü ein teil seines gehaltes umwandeln. Kann der Arbeitgeber dann rechtlich auf einen bestimmten Versicherer bzw. auf eine Auswahl von verschiedenen versicherungen bestehen ?

Meines Wissens ist es nach dem Alterseinkünftegesetz ja so, dass der Arbeitgeber etwas anbieten muss, aber frei ist welchen Weg er geht ( PK, Pensionsfonfs etc), aber trifft das auch auf die Versicherungsgesellschaften zu ?

Danke
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lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 30.03.05, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Um es kurz zu sagen - ja

Der AG hat die Verpflichtung etwas anzubieten, richtig. Große Unternehmen haben sich in der Vergangenheit (verständlicherweise) über den immerzu steigenden Verwaltungsaufwand aufgeregt.

Nehmen wir doch einmal nur einen mittelständischen Betrieb mit 100 MItarbeitern. Die Buchhaltung ist oftmals schon mit einem Anbieter überfordert (da ständig zugemüllt mit Neuerungen etc. pp.), dass man die sog. Rahmenverträge ausgearbeitet hat.

Diese offerieren aber auch einen Vorteil für Dich, bieten sie doch oftmals Vergünstigungen in irgendeiner Form ggü. Einzelverträgen an.
_________________
Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
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StuWa
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 935
Wohnort: Bonn

BeitragVerfasst am: 01.04.05, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Aus dem BetrAVG hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Einrichtung einer Direktversicherung im Wege der Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass in der Dierektversicherung der Arbeitnehmer zwar die Beiträge zahlt und bei regelmäßigem Verlauf der Sache auch irgendwann die Versicherungssumme kassiert, aber nicht selber Vertragspartner des Versicherungsvertrages ist! Vertrgaspartner des Versicherers ist der Arbeitgeber! Und als solcher kann er sich natürlich auch selber aussuchen, mit wem er Verträge schließt und mit wem nicht, das gebietet die Vertragsfreiheit.
_________________
mit besten Grüßen aus Bonn Smilie und übrigens: auch ich bin renoméegeil und freue mich über grüne Punkte Winken
Und noch was, nachdem ich einmal deswegen "belehrt" wurde: wenn ich die maskuline Form verwende, meine ich natürlich auch die Damen Winken
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