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Welche Rechten und Pflichten als Betreuer

 
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Betreuer1981
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 07:24    Titel: Welche Rechten und Pflichten als Betreuer Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin in folgende Situation gekommen:

Seit etwa 3 Jahren besuche ich ab und zu einen geistig verwirrten Mann, der momentan nichts mehr auf die Reihe bekommt. Ab dem 1.7. meinte er zu mir soll er unter Betreuung gestellt werden. Da er keine Verwandschaft oder Freunde hat hat er nun mich gefragt ob ich sein Betreuer werden möchte, da er niemand fremden als Pflichtbetreuer möchte.

Nun bin ich mit der Materie Vormundschaft noch ziemlich unvertraut und möchte mich ersteinmal schlau machen bevor ich ihm zu oder absage.

1. Was für Rechte und Pflichten habe ich?

2. Muß ich bei Fehlern meinerseits mit meinem Privatvermögen haften ?

3. Wie sieht die Vergütung für diese Tätigkeit aus ?

4. Gibt es gute Fachliteratur oder hilfreiche links, die ihr mir raten könnt?

Vielen Dank schonmal!
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uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

ganz ehrlich dieses problem solltest du ganz genau abwägen ob du es machst oder nicht
http://www.ratgeberrecht.de/index/is01897.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/btg/inhalt.html

ich würde dir empfehlen das vormundschaftsgericht aufzusuchen und z.b. einen wohlfahrtsverband um umfassen beraten zu werden

wichtig ist die finanzielle nachweispflicht in allen belangen verstößt du dagegen bist du natürlich mit deinem privaten finanzmitteln drann

grüße
uiffi
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 10:50    Titel: Bertreuung übernehmen Antworten mit Zitat

Hallo,

ganz so schlimm ist das auch nicht, sonst würde es keiner machen.

Als ehrenamtlicher Betreuer bin ich für mehrere Mitmenschen verantwortlich, und wenn erstmal alles, wie man so sagt, am Laufen ist und man sich vorher schlau gemacht hat, dann geht das rekativ gut.

Eine gute Seite, aber auch sehr viele Informationen:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index2.htm

Ganz kurz: Man muss für das Amtsgericht bei Übernahme der Betreuung ein Vermögensverzeichnis erstellen. Und jeweils jährlich ist dem Gericht eine Aufstellung über die Verwendung des Vermögens des Betreuten erstellen.

Also alle Kontoauszüge, Belege, Quittungen gut aufbewahren.

Die Aufwansentschädigung für ehrenamtliche Betreuer beträgt 323 Euro pro Jahr. Bei sehr hohem (Arbeits-)Aufwand kann eine höhere Vergütung beantragt werden.

Gruss

Andreas
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uiffi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 03.04.05, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

ich wollte mit meinen zeilen keine angst machen, sondern nur darauf hinweisen das es nich so lapidar eingegangen werden sollte dieses verhältnis weil es hilft niemandem wenn man nach kurzer zeit wieder das handtuch wirft!

grüße
uiffi
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.04.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

uiffi hat folgendes geschrieben::


ich würde dir empfehlen das vormundschaftsgericht aufzusuchen und z.b. einen wohlfahrtsverband um umfassen beraten zu werden


Am besten lassen Sie sich von der Betreuungsstelle (Landkreis bzw. Gemeinde) beraten.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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