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Ich habe einen Schuldschein über 1400,00 € von einem Ex-Freund meiner Tochter.
In diesem steht, das dieser Betrag in Raten bezahlt wird. Jeweils 115,00€ im Monat.
Weiterhin ist festgehalten, das die Raten am 1.ten eines jeden Monats auf mein Konto überwiesen werden müssen.
Dies ist nun nicht geschehen.
Was kann, oder muß ich jetzt tun?
Rechtlich: Mahnbescheid oder gleich klagen. Beides führt zum Amtgericht über einen Anwalt oder gleichallein zum Amtsgericht.
Praktisch: rausfinden, warum er nicht zahlt? Wenn er zahlungsunfähig ist und es für die nächste Zeit auch bleiben wird, muss man sich überlegen, ob es die Kosten des Mahnbescheids wert ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Er ist nicht Zahlungsunfähig, da einer geregelten Arbeit nachgeht.
Er ist einfach nur schusselig.
Kann ich mit dem Schuldschein zum Amtsgericht gehen, oder wie?
Er ist nicht Zahlungsunfähig, da einer geregelten Arbeit nachgeht.
Er ist einfach nur schusselig.
Kann ich mit dem Schuldschein zum Amtsgericht gehen, oder wie?
Wenn er "nur" schusselig ist, müsste doch eine schriftliche Mahnung Ihrerseits ausreichen. Falls er dennoch nicht zahlt, verfahren Sie so, wie es Herr Content geraten hat. Allerdings müssen Sie nicht "mit dem Schuldschein" zum Amtsgericht gehen, sondern mit einem ausgefüllten Mahnbescheidsantragsformular. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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