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Vermögenssorge gegen den Willen des Betreuten

 
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Glache
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 09:31    Titel: Vermögenssorge gegen den Willen des Betreuten Antworten mit Zitat

Hallo,
wie aussichtsreich ist ein Antrag auf Vermögenssorge (Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit bestehen schon), wenn sich der Betreute (55 Jahre, psychisch krank) dagegen verwehrt und zu 90 Prozent sinnvolle Geschäfte macht.
Darf ein Vertragspartner bzw. Drittperson Antrag auf Vermögenssorge stellen, da der jetzige rechtl. Betreuer die Übernahme des Wirkungskreises scheut?

vielen Dank


Glache
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.04.05, 12:24    Titel: Re: Vermögenssorge gegen den Willen des Betreuten Antworten mit Zitat

Glache hat folgendes geschrieben::
Hallo,
wie aussichtsreich ist ein Antrag auf Vermögenssorge (Aufenthaltsbestimmung und Gesundheit bestehen schon), wenn sich der Betreute (55 Jahre, psychisch krank) dagegen verwehrt und zu 90 Prozent sinnvolle Geschäfte macht.
Darf ein Vertragspartner bzw. Drittperson Antrag auf Vermögenssorge stellen, da der jetzige rechtl. Betreuer die Übernahme des Wirkungskreises scheut?

vielen Dank


Ja, jedermann darf eine Erweiterung der Betreuung anregen. Das Gericht holt dann ein psychiatrisches Gutachten ein und hört den Betroffenen persönlich an. Falls die Voraussetzungen erfüllt sind und der jetzige Betreuer nicht übernahmebereit ist, kann auch ein neutraler (Berufs-)Betreuer bestellt werden.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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