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Hallo!
Leistungen aus der Pflegeversicherung sind ein höchspersönlicher Anspruch des Berechtigten (Pflegebedürftigten), der sich von diesem Pflegegeld Pflegeleistung kauft.
Nochmal Hallo!
In der Regel z.B. bei Heimaufenthalten, oder sogenannter professioneller häuslicher Pflege durch Pflegedienste Tritt der/die Berechtigte den Anspruch an die Pflegenden ab.
Nochmal Hallo!
In der Regel z.B. bei Heimaufenthalten, oder sogenannter professioneller häuslicher Pflege durch Pflegedienste Tritt der/die Berechtigte den Anspruch an die Pflegenden ab.
Nein, in diesen Fällen besteht überhaupt kein Anspruch auf Pflegegeld, sondern nur auf sogenannte Sachleistungen, also auf die Pflege als solche. Heime und Pflegedienste haben Verträge mit den Pflegekassen und deshalb eigenen Anspruch auf Bezahlung. So zumindest in der sozialen Pflegeversicherung, in der privaten ist es anders.
Wenn man den Antrag auf Pflegeleistungen stellt, gibt es ja drei Möglichkeiten: Alleinige häusliche Pflege oder alleinige Versorgung durch einen Pflegedienst oder teils/teils. Bei unserem Antrag hatte ich angegeben, daß meine Mutter z.T. vom Pflegedienst (morgendliche Körperpflege) versorgt und ansonsten von mir betreut wird. Die Kosten, die mir damals vom Pflegedienst aufgelistet wurde, entsprachen in etwa 60 % des Pflegegeldes. Das bedeutet, daß meiner Mutter bzw. mir noch etwa 40 % zustehen. Gezahlt wurde bis heute (5 Monate nach Beendigung der häuslichen Pflege) noch kein Pfennig von der Kasse - weder an mich noch an meine Mutter. Zwei Telefonate seinerzeit brachten mich nicht weiter, da ich keine konkrete Auskunft bekam, weshalb noch kein Geld eingegangen ist. Da inzwischen 5 Monate vergangen sind, möchte ich nun nochmal bei der Kasse nachfragen.
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