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Fehlgeleitetes Rundschreiben i.S.e. Newsletters an Firma A. Diese wünschte aber keinen Newsletter, bzw. Werbung i.w.S. Beschwert sich also und weist Absender darauf hin. Verlangt gleichzeitig eine Aufwandsentschädigung für die bereits entstandenen Mühe. Möglich? Falls ja in welcher Höhe? Habt ihr einige Quellenangaben?
Gibt es hier bereits einige Urteile? Sittenwidrig ist das ganze, klaro. Aber woraus fordert man die Aufwandsentschädigung? Habt ihr hier evtl. eine AGL?
Herzlichen Dank für Eure Mühe im Vorfeld. Hoffe mal an anderer Stelle behilflich zu sein...
Was soll denn der Aufwand sein? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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