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Verfasst am: 07.04.05, 18:43 Titel: Haftpflichtversicherung zahlt erst nach Rechnungseingang?
Hallo zusammen,
Nachbarin A beschädigt Nachbarin B´s Glaskeramikkochfeld. Der Schaden wird an die Haftpflichtversicherung von A gemeldet und es wird ein Kostenvoranschlag eingereicht. Die Reparatur wird von der Versicherung anerkannt, allerdings verlangt die Versicherung die Rechnung der Reparatur. Heisst das nun, daß B zunächst in Vorleistung gehen muß, um einen Ersatz zu bekommen? Kann B nicht von der Versicherung "verlangen" den Betrag zu überweisen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. _________________ Viele Grüße
Einfach den Techniker fragen, ob man die Rechnung auch an die Versicherung weiterreichen kann. Wenn er keine Vorauszahlung möchte reicht man die Rechnung durch und gut ist. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Da gibt es wohl ein Mißverständniss. "Wenn er keine Vorauszahlung.....! Da war wohl der Techniker gemeint gegeüber dem Kunden und nicht der Kunde gegenüber der Versicherung. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer an den Geschädigten aus, das heißt an Person B... Bringt das vielleicht etwas Licht ins Dunkel? Ich verstehe die Frage von Karja nicht so ganz...
Die Haftpflichtversicherung zahlt immer an den Geschädigten aus, das heißt an Person B... Bringt das vielleicht etwas Licht ins Dunkel? Ich verstehe die Frage von Karja nicht so ganz...
Ja, das bringt Licht ins Dunkel. Die Versicherung der "Täterin" hat zwar den Schaden anerkannt, aber der Geschädigten geschrieben, daß sie die Rechnung der Reparatur zugesendet haben wollen. Die Geschädigte weiß nun nicht, ob sie zunächst die Reparatur "aus eigener Tasche" zahlen muß oder ob, sie von der Versicherung verlangen kann, ihr das Geld auszuzahlen.
sie kann sich von der versicherung sicherlich problemlos bestätigen lassen, dass diese die kosten übernimmt.
oder sie bekommt eine rechnung, diese an die versicherung schicken, dass die gelich an die entsprechende firma zahlen soll...ansonsten eben zunächst selbst bezahlen, die rechnung an die versicherung, und sich aufs konto überweisen lassen. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
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