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Die 17-jährige K hat zu Beginn der Sommerferien einen Job im Einzelhandel angenommen. Ihre Eltern waren sehr zufrieden, dass Katja in den Ferien arbeiet und sich so Geld für die Ferien verdient. Nach einigen Tagen beschließt K für alle Fälle eine Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Tätigkeit abzuschließen. Ihre Eltern sind damit nicht einverstanden. sie wollen die Haftpflichtversicherung kündigen.
Der Versicherungsvertrag ist nach §113 Nr. 1 I BGB gültig.
Doch was ist wenn der gesetzl. Vertreter sprich die Eltern gem. §113 Nr. 2 I BGB diese Ermächtigung zurücknehmen? Wenn das Arbeitsverhälgtnis beendet wird. Wer haftet dann für die Haftpflichtversicherung?
Die Eltern, obwohl sie dagegen waren? Oder die Tochter obwohl sie sich den Beitrag nicht mehr leisten kann?
Danke für die Antwort. Ich bin für jeden Beitrag dankbar.
Jani
Verfasst am: 06.10.04, 15:27 Titel: Re: Wer haftet?
Sollte der Vertrag wirksam sein, dann haftet nur die K.
Finde es aber fraglich, daß hier § 113 BGB gelten soll. Denn ne Haftpflicht hat mit dem Beruf nicht so viel zu tun... Außerdem dürfte der Versicherung der Zusammenhang mit dem Beruf überhaupt nicht bekannt sein...
Falls das Geld nicht reicht, sollten die Eltern die Versicherung anschreiben, darauf hinweisen, daß sie damit nicht einverstanden sind und keine Beiträge gezahlt würden. Was meinst Du, wie schnell der Vertrag aufgelöst ist...
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