Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zugriff auf Vermögen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zugriff auf Vermögen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 09:32    Titel: Zugriff auf Vermögen Antworten mit Zitat

Hallo,
die Kosten für das Pflegeheim, in das mein Vater kommt,werden von seiner Rente und der Pflegestufe (2) gedeckt.Meine Mutter die getrennt von meinem Vater lebt, will nun an sein Vermögen, weil sie sie ja jetzt auf einmal ja noch verheiratet sind.Ich als Bertreuer von meinem Vater, möchte aber, dass solange mein Vater lebt keiner weder meine Mutter noch mein Bruder an sein Geld kommen.
Frage: Darf man an das Vermögen wenn die Kosten für das Pflegeheim durch Rente und Pflegestufe gedeckt sind?.Es könnte ja auch noch Pflegestufe 3 kommen und dann müssten ca. 400 Euro drauf gezahlt werden.

Danke Gruss Bernie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 10:39    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

nö, nix ist. Geld der Betreuten bleibt Geld der Betreuten, und wenn jemand mit der/Deiner Entscheidung nicht einverstanden ist, dann kann man sich ja beim Amtsgericht beschweren.

Der Betreute hat das Wohl der Betreuten in Auge zu haben, und nur dieses.

Anders ist es, wenn jemand sagt (und nachweist): Ich habe das und das für die Betreute erledigt, bitte bezahle mir das. Hatte ich mal wegen Treppenreinigung, und sogar für Fahrten, umd die Betreute im Krankenhaus zu besuchen. In beiden Fällen musste ich bezahlen, hatte mich auch vorher bei Gericht schlau gemacht.

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bernie45
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 87

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Andreas,
danke für die Antwort.
Die Frage ist,ob das Vermögen vom Sozialamt nicht gesperrt wird.Es könnte ja sein, dass dass Sozialamt sagt, das solange keiner an dieses Geld darf, solange mein Vater lebt.
Meine Mutter meinte was weg ist ist weg.Ich habe ihr gesagt das ich jeden Euro nachweisen muss der vom Vermögen genommen worden ist.Meine Mutter meinte dann, ein Anwalt hätte ihr gesagt wenn die Kosten für das Pflegeheim gedeckt wären, dürfte man an das Geld.

Gruss Bernie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 16.04.05, 13:07    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

offenbar bestehen immer noch Zweifel:

Das Sozialamt kann nur Geld verlangen, wenn es dem Amt zusteht. Sonst dürfen die gar nichts machen.

Der Betreuer verwaltet das Geld und ist nur dem Betreuten und dem Amtsgerichts gegenüber rechenschaftspflichtig. Da kann man sich als Betreuer sehr stur stellen, es ist rechtens. Bzw. man muss das auch, denn wenn der Betreuer ungerechtfertigt Gelder aushändigt, dann ist er haftbar !

Gut ist der Hinweis auf eine eventuelle Verschlechterung des Gesundheitszustandes und dann höhere Heimkosten. Dem Vater muss es gestattet sein, für die Zukunft Gelder zurück zu legen, auch z. B. für eine Beerdigung. Denn sonst müsste ja der Staat irgendwann für ihn aufkommen. Und die werden die Finanzen ganz genau prüfen und Dir! auf die Finger klopfen, wenn Du einfach so Gelder ausgehändigt hast. Und das 10 Jahre rückwirkend !

Also, wie schon geschrieben, andere können weinen und schreien, hart bleiben, sonst geht es im schlimmsten Fall auch noch gegen Dich.

Bei Geld hört eben die Freundschaft auf, wie man sieht.

Gruss

Andreas
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Betreuungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.