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Verfasst am: 20.04.05, 14:32 Titel: Renovierung nach 7 Mon. Mietzeit?
Guten Tag zusammen,
wenn die Wohnung neu gestrichen gemietet wurde, muss man in dem Fall nach 7 Monate Mietdauer was machen beim Auszug?
Im Mietvertrag steht folgendes:
Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Fälligkeit von Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten von Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen:
Soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurückliegen, zahlt der Mieter 20 %;
Soweit die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 2 Jahre zurückliegen, zahlt der Mieter 40 %;
usw.
Wie ist das in Bezug zu 7 monatigen Mietdauer zu verstehen? Alles was drunter ist, zählt nicht? Oder entsprechend anteilig (ca. 10%)?
Nachprüfen lassen, ob die Fristenregelung gültig ist.
Ist sie es nicht, kippt die Klausel über die Schönheitsteparaturen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
ich sprach heute mit dem Vermieter, er meinte ich muss ganz neu streichen, weil ich die Wohnung neu gestrichen übernommen habe, außerdem habe ich auch geraucht.
Mein Einwand dass ich die Hälfte der Zeit nicht da war und dass die Fristen noch gar nicht verstrichen sind, wiegelt er ab mit der Begründung : neu gestrichen übernommen, neu gestrichen zurück.
Ist das wirklich so?
Ich habe die Wohnung seit dem 1.1.05.
Wenn die Wände durch das Rauchen nicht zu sehr vergilbt sind oder die Wohnung nicht unverhältnismäßig abgewohnt wurde, was ich nicht denke, dann ist diese Klausel im Mietvertrag definitiv unwirksam. Per Gesetz gibt es Fristen für die Schönheitsrep., diese sind binden und führen zur Unwirksamkeit anderer Absprachen.
Das hatte ich selbst durch.
Ich meine, unabhängig von den Fristen ist ein Neuanstrich fällig, wenn in der Wohnung geraucht wurde.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
"Für die meisten Gerichte gehört Rauchen nach DMB-Angaben zum vertragsgemäßen Gebrauch. Das bedeutet, dass der Vermieter bei Nikotinablagerungen auf Tapeten keine Schadensersatz fordern kann, so das Landgericht Köln (Az.: 30 S 9/01) und das Amtsgericht Frankenberg (Az.: 6 C 369/02 [1]). "
Abgesehen davon war ich in nun 5 Monaten Mietzeit noch nicht mal die Hälfte der Zeit anwesend, also keine Ablagerungen auf Tapeten...
Mir wurde von Jurist gesagt dass ich die Schönheitsrepararuren prozentual nach Zeit gerechnet bezahlen muss, mehr nicht. Damit kann ich leben, nur mein Vermieter wohl nicht...bin ja gespannt
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