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Anklage gegen Rechtsanwalt?

 
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diebösemama
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.03.2005
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 12:36    Titel: Anklage gegen Rechtsanwalt? Antworten mit Zitat

mandant A möchte RA B verklagen weil dieser einen prozeß nachweislich nicht richtig geführt hat und dieser deshalb verloren wurde. Kann A die anklage schon einmal selber formulieren zur wahrung der verjährungsfrist ( die anwaltsuche gestaltet sich etwas kompliziert, da ja eine krähe der anderen kein auge aushacken will) und wohin müsste diese dann geschickt werden? Staatsanwaltschaft? Gericht? Direkt zum beklagten anwalt? Läuft so eine anklage genauso ab wie bei „normalsterblichen“?

lg
mama
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Hollie Lang
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

vermutlich wollen Sie den RA verklagen, vermutlich auf Schadensersatz (eine Anklage erhebt die Staatsanwaltschaft mit dem Ziel einer strafrechtlichen Verurteilung)
wenn Sie eine Klage auf mehr als 5000 € erheben wollen, geht die Klage zum Landgericht und dafür besteht Anwaltszwang!!
Beim Amtsgericht können Sie ohne Anwalt klagen, Sie können also eine Klage selbst formulieren und beim Gericht einreichen (es wird ein Kostenvorschuss gefordert!)
_________________
H.L.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 13:28    Titel: Re: Anklage gegen Rechtsanwalt? Antworten mit Zitat

diebösemama hat folgendes geschrieben::
mandant A möchte RA B verklagen weil dieser einen prozeß nachweislich nicht richtig geführt hat und dieser deshalb verloren wurde.


Nachweislich nicht richtig geführt? Wer hat denn diesen "Nachweis" geführt?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Das "deshalb" sollte man auch fett markieren. Winken

Das Problem in Schadensersatzprozessen gegen Anwälte ist immer, daß man sich vor Augen führen sollte, daß man gleich zwei Dinge beweisen muß:

1. Der Anwalt hat Fehler gemacht.
2. Die Fehler waren prozeßentscheidend.

An einem von beidem scheitert es in vielen Fällen. Das hat dann aber meist weniger damit zu tun, daß unter Juristen "eine Krähe der anderen kein Auge aushackt", sondern daß eben nicht jeder vermeintliche Fehler ein Fehler ist und nicht jeder Fehler gleich zum Verlust eines "sicheren Falles" führt.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Lilos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2005
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

und warum geht bösemama nicht gegen das Urteil vor?
wieso hat sie im Prozess geschwiegen?

Bevor man Klage erhebt, sollte man mit dem "Gegner" reden. und hören, was er dazu zu sagen hat.
_________________
Fortiter in re, suaviter in modo
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Lilos hat folgendes geschrieben::
und warum geht bösemama nicht gegen das Urteil vor?
wieso hat sie im Prozess geschwiegen?


Nicht immer wird einem ein Fehler des Anwalts sofort klar - manchmal realisiert man das erst im Nachhinein (evtl. nach Rückfrage bei sachkundigen Dritten), wenn womöglich auch die Rechtsmittelfristen schon abgelaufen sind. Soviel wollen wir der Fragestellerin mal zugute halten. Winken
_________________
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Zickzack
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.11.2004
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 18:55    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Lilos hat folgendes geschrieben::
und warum geht bösemama nicht gegen das Urteil vor?
wieso hat sie im Prozess geschwiegen?


Nicht immer wird einem ein Fehler des Anwalts sofort klar - manchmal realisiert man das erst im Nachhinein (evtl. nach Rückfrage bei sachkundigen Dritten), wenn womöglich auch die Rechtsmittelfristen schon abgelaufen sind. Soviel wollen wir der Fragestellerin mal zugute halten. Winken



Wir wollen ihr auch zugute halten, dass sie tatsächlich eine Fragestellerin ist. Sehr böse
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