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Lehrer teilt falsche Klausur aus.

 
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Spunki
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 17:06    Titel: Lehrer teilt falsche Klausur aus. Antworten mit Zitat

Hi
Ich besuche ein Gymnasium in Hessen. Im Spanisch Unterricht haben einige Schüle,der 10dz(Dzug Klasse) eine Spanisch Klausur nachgeschrieben. Die Klausur war für eine Stunde konzipiert gewesen. Am Ende der ersten Stunde, die Schülerinen waren bereits fertig, stellte es sich durch Zufall heraus ,dass zwei Mitschülerin die falsche Arbeit bekommen haben, die anderen Drei hatten aber die Richtige.Darauf haben die zwei Schülerin die andere Arbeit bekommen und mussten sie direkt darauf schreiben.

Darf der Lehrer soetwas machen,schließlich war die Verwechslung der Arbeit sein Verschulden?
Soweit ich weiß ich weiß darf nur eine Arbeit pro Tag geschrieben werden. Weiterhin dürfte die Arbeit auch nichtmehr bewertbar sein da die 2 Schülerin immerhin die doppelte Arbeit leisten mussten. Außerdem wurde in der Klasse normaler Unterrich,t in entsprechender Lautstärke gehalten, wodurch die Konzentration gestört wird.
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n3bi3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2005
Beiträge: 72

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

"Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses"

§21
"Auswahl der Leistungsnachweise, Verteilung im Schuljahr"

(2)
" (...) Außer in beruflichen Schulen mit Teilzeitunterricht dürfen von einem Schüler grundsätzlich an einem Tag nur eine, in einer Unterrichtswoche nicht mehr als drei schriftliche Arbeiten nach § 25 Abs. 2 verlangt werden.(...)"

daraus würde ich schließen, dass das nicht rechtens war, da von ihnen an diesem tag zwei schriftliche arbeiten verlangt wurden.
_________________
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Menschen.
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Spunki
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das denke ich auch. Allerdings ist die Frage, ob eine Arbeit, als Arbeitsaufwand definiert wird, oder als Eintragung einer Noten auf eine schriftliche Arbeit.
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v0x_Dei
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.05.2005
Beiträge: 106
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

gilt das auch in niedersachsen?
soweit ich bis jetzt wusste, ist es hier legitim, mehr als eine arbeit pro tag zu schreiben, solange man nicht mehr als drei pro woche schreiben muss.
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