Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kfz-Haftpflicht - Was bedeutet Leistungsfreiheit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kfz-Haftpflicht - Was bedeutet Leistungsfreiheit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sundancer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 24.04.05, 10:01    Titel: Kfz-Haftpflicht - Was bedeutet Leistungsfreiheit? Antworten mit Zitat

Guten morgen!

Von Versicherungsrecht habe ich leider überhaupt keine Ahnung, daher hoffe ich hier vielleicht ein Antwort zu bekommen.

Ich bin beim Surfen auf die beiden folgenden Sachverhalte zur Leistungspflicht von Kfz-Versicherern gestoßen:
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl03625.html
http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04527.html
In beiden Fällen war die Versicherung von der Leistungspflicht befreit - durchaus auch für mich nachvollziehbar. Jedoch frage ich mich, wie das zu verstehen ist?
Grundsätzlich sind die Fahrzeuge versichert gewesen. Nun ist ein Unfall geschehen und irgendjemand ist geschädigt. Bedeutet die Leistungsfreiheit der Versicherung nun, dass sie an den Geschädigten zahlt und sich den Betrag dann vom Verursacher zurückholt (und sind diese Regressforderungen tatsächlich auf eine bestimmte Summe begrenzt)?. Oder bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen und muss ggf. umständlich versuchen, dass Geld beim Verursacher einzuklagen?

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 07:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sundancer,

hier werden zwei unterschiedliche Sachverhalte angesprochen:

Im Nürnberger Urteil ("frisiertes Motorrad") geht es um die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Und hier ist es so geregelt, dass der Geschädigte seinen Schadenersatz von der KH-Versicherung erhält, diese dann aber beim Versicherungsnehmer Regress nimmt. Der Regress ist allerdings auf 5.000 EUR begrenzt.

Im zwieten Fall (OLG Düsseldorf, Aufahrunfall bei hohem Tempo) geht es um die Vollkaskoversicherung. Hier besteht keine Leistungspflicht des Versicherers, wenn der Schaden "grob fahrlässig" herbeigeführt wurde.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lars hilse
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2005
Beiträge: 30
Wohnort: Bunsoh

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht wichtig für den Einen oder Anderen: Ergänzend sei hierzu vielleicht am Rande erwähnt, dass einige Versicherer (bez. auf II.) den Passus "Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit" anbieten und sich im Umkehrschluß hierauf im Schadensfall nicht berufen kann.
_________________
Da ich i. d. R. sehr spät hier herumgucke gilt : Wer Rechtsschreibfehler findet darf sie behalten Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Sundancer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.