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Klassenstrafe wegen Spickens

 
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bavaria
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Anmeldungsdatum: 25.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 10:34    Titel: Klassenstrafe wegen Spickens Antworten mit Zitat

Meine Tochter besucht die 12 Klasse einer Fachoberschule in Bayern. Bei einer kürzlich geschriebenen Ex in Englisch wurde ein Schüler beim Spicken erwischt, worauf die Lehrerin sofort, eine halbe Stunde vor dem offiziellen Ende der Ex, alle Arbeiten einsammeln ließ. Lt. Direktor der Schule ist dieses Vorgehen zwar ungewöhnlich, aber rechtens. Ist es tatsächlich erlaubt, weil ein Schüler gespickt hat, sämtliche Arbeiten einzusammeln. Meine Tochter hatte dann übrigens eine sechs, was sie natürlich, auch im Hinblick auf das bevorstehende Abiturzeugnis sehr ärgert. Die Lehrerin war nach der Stunde zu keinerlei Gespräch mit den Schülern bereit.
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LS
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 10:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das geht natürlich nicht. Die Zeit für Leistungsüberprüfungen muss ausreichend bemessen sein. Auf ein Fehlverhalten Dritter kommt es nicht an. Das ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz. Die Schüler würden sonst Parallelklassen gegenüber benachteiligt.
_________________
mfg
Klaus
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Klar kann eingesammelt werden. Aber nicht gewertet.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Uber-Pea
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Anmeldungsdatum: 02.12.2004
Beiträge: 1089

BeitragVerfasst am: 25.04.05, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Kollektivstrafen dürften auch in derartigen Fällen nicht legitim sein, liege ich da richtig?
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BaW
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Anmeldungsdatum: 20.02.2005
Beiträge: 265

BeitragVerfasst am: 26.04.05, 18:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich spreche für BaWü, bin aber sicher, dass es auch für Bayern gilt.

Das sieht mir doch im Grunde nach einer Kollektivstrafe aus. Diese nicht nicht zulässig. Ein ziemlich eindeutiger Fall. Ruf docheinfach mal be ider zuständigen Aufsichtbehörde an und frage dort nach.
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