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Klassenbuch / Urkundenfälschung

 
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3727
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 13:35    Titel: Klassenbuch / Urkundenfälschung Antworten mit Zitat

Hi, zusammen

habe folgendes Problem: Meine Lehrerin schreibt Dinge ins Klassenbuch und wir haben sie garnicht so gemacht, bzw. die Leute die sie reinschreibt feheln nicht/ kommen nur zu spät.
Ist das auch Urkundenfälschung? (Sie schreibt ja absichtlich was, was nicht stimmt)

Grüße
Andre
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 14:13    Titel: Re: Klassenbuch / Urkundenfälschung Antworten mit Zitat

3727 hat folgendes geschrieben::
Ist das auch Urkundenfälschung? (Sie schreibt ja absichtlich was, was nicht stimmt)


Für Urkundenfälschung (§267 StGB) ist es unerheblich, ob die beurkundete Tatsache wahr ist oder nicht, denn durch Beurkundung einer falschen Tatsache wird die Urkunde an sich ja nicht verfälscht (d.h. inhaltlich so abgeändert, daß sie nicht mehr dem ursprünglich Beurkundeten entspricht oder scheinbar von einem anderen verfaßt wurde).

Unter Umständen (!) käme mittelbare Falschbeurkundung (§271 StGB) in Betracht.

Da wäre aber u.a. genau zu prüfen, ob die Einträge wirklich falsch sind.
Es gibt wahrscheinlich entsprechende Vorschriften, ab wann ein Zuspätkommen als Fehlstunde gewertet wird etc. Da kenne ich mich nicht aus.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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3727
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 14:20    Titel: Antworten mit Zitat

danke für die schnelle Antwort

aber ich glaube kaum, dass man ein Fehlen von 5 Minuten als Fehlstunde werten kann (wobei man ihr hier wohl auch nicht unbedingt absicht unterstellen kann).

Bei dem anderen Punkt allerdings, dass sie z.B. einträgt, dass wir die KLA verbessert hätten, was wir aber bis heute nicht gemacht haben, da haben wir sie auch schon drauf hingwießen, aber sie meinte nur, dass wir ja damit angefangen hätten.


Grüße Andre
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Lehrerin gleich zu Beginn der Stunde die fehlenden Schüler einträgt, trägt sie natürlich jeden ein, der dann nicht da ist. Die Eintragung ist also zu diesem Zeitpunkt korrekt.

Es ist wohl kaum machbar dann alle paar Minuten wenn wieder mal jemand eintrifft das Klassenbuch zur Hand zu nehmen und wieder Änderungen vorzunehmen, schließlich soll sie in erster Linie unterrichten.
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3727
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

klar, aber am Ende der Stunde könnte sie es machen. Da will ich ihr ja auch keine Absicht unterstellen.

In dem anderen Fall schon.

Kennt sich jemand noch zufällig aus, ob man für eine Klassenarbeit eine Verbesserung machen muss?

Grüße Andre
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Das wird zwar so in keiner Verordnung stehen.
Aber die Lehrerin kann es natürlich trotzdem verlangen und ggf. als Übungsmaßnahme rechtfertigen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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3727
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

sorry, war mein Fehler.

ich meinte, dass der Lehrer sagen muss, was in der Arbeit jetzt die richtigen Lösungen sind, oder kann er auch sagen: schaut wie ihr die Informationen bekommt?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 27.04.05, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

3727 hat folgendes geschrieben::
Bei dem anderen Punkt allerdings, dass sie z.B. einträgt, dass wir die KLA verbessert hätten, was wir aber bis heute nicht gemacht haben, da haben wir sie auch schon drauf hingwießen, aber sie meinte nur, dass wir ja damit angefangen hätten.


Super.
Was kommt als nächstes? Daß die Lehrerin "Faust, Teil II" für die Deutschstunde eingetragen hat, obwohl Sie ja kaum hunderte von Seiten an einem Tag durcharbeiten konnten?

Vielleicht sollten Sie lieber mal an dem Verhältnis Schüler/Lehrer arbeiten, wenn Sie anscheinend schon verzweifelst versuchen müssen, hier irgendwelche Straftatbestände zu konstruieren. Da scheint mir einiges hinter der Fassade im Argen zu liegen... Mit den Augen rollen
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3727
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ehrlich gesagt ist das Verhältnis zwischen unserer Klasse und der Lehrerin wirklich mehr als überspannt.
Aber ich finde, dass uns die Lehrerin schon sagen sollte, was denn jetzt die richtigen Lösunegn sind. Den Einwand mit Faust kann ich nicht verstehen, da wir die Verbesserung schon vor einigen Wochen angefangen haben, unsere Lehrerin dann aber aufgehört hat, weil es angeblich zu laut war. Sie weigert sich bis heute, eine Verbesserung zu machen, mit der Begründung, dass wir ja angefangen hätenn eine zu machen

grüße Andre
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3727
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.04.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 28.04.05, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wir wollen unsre Lehrerin ja auch nicht anzeigen. Wir wollen ihr nur mal (bei Gelegenheit) sagen, dass sie das überhaupt nicht darf (wenn es denn so ist). Auch wollen wir ihr bei der Entscheidung, ob sie an der Schule bleibt "etwas helfen" (sie ist noch Oberreferndarin, gaht also (hoffentlich) nach diesem Schuljahr.

Aber nochmals die Frage, ob jemand weiß, ob ein Lehrer eine Verbesserung der Arbeit mit den Schülern machen muss.

Grüße Andre
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