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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 30.04.05, 18:34 Titel:
Zunächst einmal ist der Mandant bzgl. der Gerichtskosten Kostenschuldner gegenüber dem Gericht.
Ob er sich die Kosten dann von seinem RA wiederholen kann, weil dieser evtl. seine Berufspflichten verletzt hat, ist eine andere Frage. Das wäre anhand der genauen Umstände zu prüfen, die wir hier nicht kennen können.
Mal ein Beispiel: das Mandat wurde für den gesamten Fall (also auch höhere Instanzen) erteilt, die Berufungsfrist beträgt ja nur max. 4 Wochen, der Mandant war nicht erreichbar und der Fall nicht völlig aussichtslos => dann müßte der RA in jedem Fall Berufung einlegen, um die Rechte seines Mandanten zu wahren.
Allerdings sollte er diesen dann schon zeitnah darüber informieren.
Aber wie gesagt, darüber kann man als Außenstehender nur spekulieren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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