Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fragen zum Schadensfall Privathaftpflicht
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fragen zum Schadensfall Privathaftpflicht

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Massimo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.02.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 19:20    Titel: Fragen zum Schadensfall Privathaftpflicht Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forumuser,

ich hoffe, ihr könnt mir ein paar Tipps geben:

Ich bin echt sauer!!! Mein Sohn, 12 Jahre kam heute ganz aufgelöst nach Hause und hat mir gestanden, beim Spielen mit anderen Kindern eine Scheibe eingeschossen zu haben. Die Scheibe gehörte zu einem Schaukasten mit einer Wanderkarte, Eigentümer ist die Stadt. Er versichert, es nicht mit Absicht getan zu haben, was aber letzendlich keine Rolle spielt. Ich möchte nun, dass er sich Montag offiziell beim Bürgermeister der Stadt entschuldigt.Die Stadt wird dann sicher eine Schadensaufstellung machen und ich muss den Vorfall meiner Privathaftpflicht melden, oder? Habe damit Gott sei Dank noch keine Erfahrung machen müssen, weiss einer, vieviel so etwas kosten kann? Und mit welchen Konsequenzen habe ich seitens der Versicherung zu rechnen? Kann es sein, dass der Jahresbeitrag hochgestuft wird?

Würde mich sehr über ein paar hilfreiche Antworten freuen und bedanke mich schonmal im Voraus,

Gruss Massimo.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Den Schadenfall der PHV sofort melden. Konsequenzen gibt es keine, noch dazu, wenn Sie, wie ich herauslese, bisher Schadenfrei waren. Eine evtl. Selbstbeteiligung ist zu beachten (wenn vorhanden). Eine Hochstufung, wie aus der KFZ Versicherung bekannt, gibt es nicht. Wieviel das kostet ist egal, da muss sich der Anspruchsteller mit der PHV auseinandersetzen.
Also nicht sauer sein, dafür haben wir Sie doch,- die Kinder. Und natürlich auch die PHV.
_________________
WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 30.04.05, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ob Absicht oder nicht, spielt schon eine Rolle (bei Vorsatz zahlt keine Versicherung). Eine Höherstufung wie bei der Kfz-Haftpfllicht gibt es bei den üblichen Privathaftpflichtversicherungen nicht.

Eine Scheibe für einen Schaukasten müßte eigentlich recht billig sein, das ist ja meistens nur einfaches Fenstergllas (kein Isolierglas oder so). Kommt natürlich auch auf die Größe an. Mit etwas handwerklichem Geschick kann man das vielleicht sogar selber richten und muß dann nur ein paar Dutzend Euro für die Scheibe zahlen.

Sie sollten sich mal keine allzu großen Sorgen machen und sich lieber freuen, daß der Sohn so ehrlich ist und so etwas gleich zugibt. Es wäre vielleicht nicht schlecht sofort ein Fax oder eine E-Mail an die Stadt zu schicken mit dem Hinweis auf den Besuch am Montag (nicht daß noch jemand behauptet, der Junge hätte das verheimlichen wollen).
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.