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Wer haftet bei Schadenverursachung bei Verwandten?

 
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pedros
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 13:32    Titel: Wer haftet bei Schadenverursachung bei Verwandten? Antworten mit Zitat

Hallo,
habe gestern bei meiner Mutter eine neue Dunstabzughaube montiert. Dabei ist mir ein Teil der Haube auf das darunter befindende (Wortsperre: Name)-Kochfeld gefallen. Ergebnis: Riss im (Wortsperre: Name).
Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung, bin mir aber im Moment nicht ganz im Klaren darüber, ob diese in einem solchen Fall (Verwandte, Glas) haftet.

Gruß
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in den Bedingungen Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
Die sog. Gefälligkeitsschäden sind allerdings häufig ausgeschlossen.
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pedros
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 13:47    Titel: Schäden unter Verwandten Antworten mit Zitat

Habe geade nochmal die Unterlagen gewälzt.
In den Versicherungsbestimmungen steht als Ausschlussgrund z.B.

"aus Schadensfäällen von Angehörigen des Vers.-Nehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben ..."

Diese Unterlagen stammen allerdings aus dem Jahr 1982, denn seither besteht diese Haftpflichtversicherung.

Da meine Mutter zwar im gleichen Haus aber in einer Einliegerwohnung wohnt, sieht es so aus, als ob die Haftpflichtversicherung eintreten müsste - es sei denn, die Versicherung hätte irgendwann die allgemeinen Bestimmungen geändert. Davon weiß ich alerdings nichts.

Gruß
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

Und was steht in den Bedingungen zum Thema "Gefälligkeitsschäden"?
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pedros
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

... von "Gefälligkeitsschäden" finde ich nichts in den Unterlagen. Vielleicht gab es so etwas 1982 noch nicht.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 03.05.05, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten beim Versicherer als Schadenfall melden. Dieser wird dann anhand der bestehenden Bedingungen Prüfen ob ein ersatzpflichtiger Schaden vorhanden ist.
_________________
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