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Verfasst am: 11.05.05, 11:36 Titel: Wer trägt das Versandrisiko ??
Hallo,
ich betreibe ein Internetgeschäft, wobei wir die Waren als Briefsendung verschicken. Der Kunde hat dabei die Wahl zwischen unversicherter Briefsendung und Versand als versicher (Einwurfeinschreiben). Unter Standard Briefsendung steht zusätzlich "Versandrisiko trägt der Käufer".
Gestern schrieb mich ein Kunde an und fragt wie es den sein kann das er das Versandrisiko trägt da wir als Händler (Gewerbetreibender) dafür verantwortlich sind das die Ware bei ihm ankommt.
Aus meiner Sicht würde ich sagen, ich biete ja auch versicherten Versand an, kostet aber mehr. Ich habe mich nun bei der IHK erkundigt, die mir aber hier nicht wirklich weiterhelfen konnte.
Meine Frage daher:
Bin ich wirklich für Briefsendung verantwortlich? obwohl ich die Option auf versicheten Versand gebe. Wenn dem so ist, währe das das Aus für uns Kleingewerbetreiber, da der Kunde Waren bestellen kann soviel er will aber nur einmal bezahlt.
Für Hilfe währe ich sehr dankbar. Bitte nur Antworten die auch 100%tig sind vieleicht gibts ja ein paar §§ die sowas regeln.
Bei einem gewerblichen Verkäufer, der an einen privaten Endverbraucher verkauft, liegt das Versandrisiko gem. § 446 BGB bis zur Übergabe an den Käufer beim Verkäufer, da u. a. der § 447 BGB durch den § 474(2) BGB explizit aufgehoben wird. Dies kann der gewerbliche Verkäufer wg. § 475(1) BGB auch nicht durch vertragliche Konstruktion umgehen. _________________ Gruß
Lara
Ich bitte um Verständnis, daß ich mich nur an Diskussionen hier im Forum beteilige und daher keine an mich versandten Privaten Nachrichten beantworte.
Bei einem gewerblichen Verkäufer, der an einen privaten Endverbraucher verkauft, liegt das Versandrisiko gem. § 446 BGB bis zur Übergabe an den Käufer beim Verkäufer, da u. a. der § 447 BGB durch den § 474(2) BGB explizit aufgehoben wird. Dies kann der gewerbliche Verkäufer wg. § 475(1) BGB auch nicht durch vertragliche Konstruktion umgehen.
Hallo Lara II,
da stellt sich mir die FRage wann denn beim Versand die Ware vom Verkäufer an den Käufer übergeben wird. Bei Übergabe zur Post oder bei Übergabe vom Postboten an den Käufer?
Bei privaten Verkäufern ersteres, bei gewerblichen letzteres. _________________ Gruß
Lara
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