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Aufenthaltserlaubnis

 
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Ludmila
Gast





BeitragVerfasst am: 05.10.04, 11:40    Titel: Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin seit 03/2002 mit einem Mann verheiratet. Mein Mann ist deutsch. Er ist zur Zeit arbeitslos und ich befinde mich im 3. Ausbildungsjahr. Meine Aufentalhtserlaubnis läuft im 11/2005 ab. Kann ich schon am Anfang des nächsten Jahres einen Antrag auf unbefristete Arbeitserlaubnis stellen weil ich mich dann auch bewerben möchte, und mit einer Befristung bis 11/2005 werde ich keine Stelle bekommen können.

Vielen Dank im Voraus

Liebe Grüße

L.
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 05.10.04, 15:40    Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie drei Jahre verheiratet sind, wird das neue AufenthG gelten. Danach (§ 28 Abs. 2 AufenthG) ist Ehegatten eines deutsches Staatsbürgers nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis in der Regel eine Niederlassungserlaubnis (der neue unbefristete Aufenthaltstitel) zu erteilen, wenn kein Ausweisungsgrund (z.B. Bezug von Sozialhilfe) vorliegt.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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Ludmilla
Gast





BeitragVerfasst am: 08.10.04, 09:28    Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

und vielen Dank für Ihren Beitrag. Sie haben mir sehr geholfen.

Liebe Grüsse

Ludmilla
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