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Berufsordnung

 
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Bo Winkelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 16.05.05, 02:08    Titel: Berufsordnung Antworten mit Zitat

Hallo,
einige Fragen hätte ich an den freundlichen Sachkundigen:
wenn RA A eine Mandatschaft an RA B übergibt, gibt es einen vorgeschriebenen Schriftwechsel darüber zwischen A und B?
Muss der Mandant darüber schriftlich benachrichtigt werden?
Übernimmt B auch die Verantwortung (Haftung?) von A?
Und eine andere Frage:
bekommen Richter beim Amtsgericht die Sachen spezifiziert oder nach dem Zufallsprinzip?
Mit freundlichen Grüssen
Bo Winkelmann
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 12:01    Titel: Re: Berufsordnung Antworten mit Zitat

Bo Winkelmann hat folgendes geschrieben::

bekommen Richter beim Amtsgericht die Sachen spezifiziert oder nach dem Zufallsprinzip?


Die Kammern erhalten ihre Fälle AFAIK nach alphabetischer Zuteilung (Nachname des Klägers). Innerhalb der Kammern bestimmt dann der Geschäftsordnungsplan, welcher Richter welche Fälle übernimmt.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.05.05, 12:36    Titel: Re: Berufsordnung Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Bo Winkelmann hat folgendes geschrieben::

bekommen Richter beim Amtsgericht die Sachen spezifiziert oder nach dem Zufallsprinzip?


Die Kammern erhalten ihre Fälle AFAIK nach alphabetischer Zuteilung (Nachname des Klägers). Innerhalb der Kammern bestimmt dann der Geschäftsordnungsplan, welcher Richter welche Fälle übernimmt.


1. Es ging um Amtsgerichte, also keine Kammern!
2. Die Verfahren werden nach einem für das Geschäftsjahr im vorhinein bestimmten Geschäftsverteilungsplan auf die Richter verteilt. Die alphabetische Verteilung ist eine Möglichkeit. Denkbar ist auch eine Verteilung nach Eingang (z.B. "Zivilsachen mit den Endziffern [des Az.] 1-3"). Wie die Verteilung erfolgt, ist den Gerichten überlassen. Wichtig ist nur, dass die Verteilung vorab nach abstrakten Kriterien erfolgt.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Bo Winkelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 17:39    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal vielen Dank für die Antwort, was die Richterangelegenhiet betrifft. Demnach sind sie also beim Amtsgericht nicht auf Fälle spezifizert.
Die weitere Frage, Mandatschaftweitergabe wäre schon Rechtsberatung?
Ich glaube in BORA etwas gelesen zu haben, dass zwischen RA A und B bei Mandatschaftweitergabe ein schriftliches Vermerk oder Bestätigung stattfinden soll. Aber ob der Mandant darüber auch etwas erfahren soll, habe ich nix gelesen.
Mal ein Tipp, wo ich etwas darüber lesen kann?
MfG
Bo W.
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