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wenn mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen wird, muss der Anwalt in seiner Rechnung
- zum Vergleich die nach BRAGO angefallenen Gebuehren mitteilen?
- Detalierte Angaben zu den erbrachten Leistungen machen? Ist
z.B. "Aktenbearbeitung/Schriftsatz" ausreichend?
Muss ein Anwalt dem Mandanten mitteilen, dass die zu erwartenden Kosten aufgrund der Honorarvereinbarung die Kosten des Streits erheblich ueberschreiten?
wenn mit dem Anwalt eine Honorarvereinbarung auf Stundenbasis abgeschlossen wird, muss der Anwalt in seiner Rechnung
- zum Vergleich die nach BRAGO angefallenen Gebuehren mitteilen?
Nein.
Fdachs hat folgendes geschrieben::
- Detalierte Angaben zu den erbrachten Leistungen machen? Ist
z.B. "Aktenbearbeitung/Schriftsatz" ausreichend?
Grob gesagt: Im Ergebnis ja. Sofern keine konkrete Form des Nachweises der erbrachten Stunden vereinbart ist, muss der Anwalt auf bestreiten mit hin die angefallenen Stunden belegen.
Fdachs hat folgendes geschrieben::
Muss ein Anwalt dem Mandanten mitteilen, dass die zu erwartenden Kosten aufgrund der Honorarvereinbarung die Kosten des Streits erheblich ueberschreiten?
Nein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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