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Verfasst am: 08.08.05, 18:33 Titel: beim Umzug gestohlenes, verlorenes Sparbuch
Hallo zusammen,
mal angenommen einem Menschen wird beim Umzug das Sparbuch gestohlen, bzw er findet es einfach nicht wieder. Er geht zur Bank und meldet es als gestohlen/verlegt. Das Auflösungsverfahren wird eingeleitet und der arme Mensch kann an sein Geld für ein halbes Jahr nicht heran. Durch eine Notsituation braucht der inzwischen "arme" Mensch das Geld dringend und überlegt ob er nicht alle Geschäftsbeziehungen zu der Bank kündigt. Würde sich am Status des Aufhebungsverfahrens etwas ändern?
(Mal abgesehen davon das die Bankangestellten sich ziemlich "hochnäsig" benommen hätten?!?)
Ganz davon abgesehn dass ein halbes jahr ziemlich lange ist, kann die Bank nichts machen. Es muss rechtlich eine Frist vergehen bis die Urkunde (Sparbuch) für Kraftlos erklärt werden kann ...
Ganz davon abgesehn dass ein halbes jahr ziemlich lange ist, kann die Bank nichts machen. Es muss rechtlich eine Frist vergehen bis die Urkunde (Sparbuch) für Kraftlos erklärt werden kann ...
Danke - das war schnell
gibt es auch Fachbezeichnungen für solche Vorgänge, damit man sich das Hintergrundwissen und gesetzlichen Fristen anlesen kann? Ich hab mir sagen lassen das man in einer solchen Situation mit "heruntergelassenen Hosen" die Bank verlassen kann. Gerade wenn man arbeitslos wäre, und auf dem Sparbuch die notwendigen "Reserven" wären, würde die Situation deutlich verschärfen.
danke das war das Stichwort
es müsste in einem solchen Fall tatsächlich nach eröffnen des "Aufgebotsverfahrens" mindestens 6Monate gewartet werden. Demnach kann man nur hoffen das in diesem Fall die Bank und der Kunde zu einer "freundlichen" Lösung kommt.
Die laufenden "Verfahren" kann man (nach kostenfreier Registrierung) im elektronischen Bundesanzeiger finden.
Danke nochmal für die netten Stichworte und HInweise.
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