Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
meine Frage ist folgende:
Gibt es eine Teilzeitversetzung in den (einstweiligen) Ruhestand?
Zum Hintergrund:
Meine Frau (Beamtin auf Lebenszeit, derzeit in der Wiedereingliederung) müßte demnächst wieder Vollzeit arbeiten gehen. Dies ist ihr jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.
Ist es möglich, daß sie halbe Tage arbeiten geht und sich für die andere Hälfte in den Ruhestand versetzen läßt?
Der Arbeitgeber hat vorgeschlagen, sie solle einen Antrag auf Teilzeit für halbe Tage stellen. Das kann aber doch nicht sein!?
Mein Nachbar ist 58 und arbeitet Teilzeit. Es geht ihm bestens, in zwei Jahren ist er dann endgültig im Ruhestand. Ab welchem Alter dies möglich ist, müßte abgefragt werden.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 03.06.05, 10:05 Titel:
Es gibt im Beamtenrecht das Instrument der begrenzten Dienstfähigkeit (Teildienstfähigkeit). Diese besteht, wenn der Beamte den Anforderungen der (vollen) Dienstfähigkeit nicht mehr genügt, also auf Dauer nicht im vollen zeitlichen Umfang allen Anforderungen seines Amtes gewachsen ist.
Die Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit ist in § 72a Abs. 1 BBesG geregelt. Nach Satz 1 dieser Regelung werden die Dienstbezüge in entsprechender Anwendung des § 6 BBesG festgesetzt, nach Satz 2 mindestens jedoch in Höhe des Ruhegehalts, das die Beamtin oder der Beamte zum maßgeblichen Zeitpunkt des Beginns der begrenzten Dienstfähigkeit im Fall einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit erhalten hätte. Außerdem sind die Länder ermächtigt, einen Zuschlag zu zahlten. Also bei der personalabteilung nachfragen
Durch die gesetzliche Regelung wird sichergestellt, dass die oder der Teildienstleistende kein niedrigeres Einkommen zur Verfügung hat als bei einer Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.