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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 12.06.05, 19:07 Titel: Mietminderung wegen "alten Kabeln" |
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Der Mieter behauptet einfach, die Kabel im Altbau sind "alt" (50 Jahre) und damit nicht mehr sicher (nach Vermieter natürlich Unsinn - aber das kann wohl nur ein Gutachten klären) und mindert die Miete.
Was kann ein Vermieter tun? _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen. |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 12.06.05, 19:38 Titel: |
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Den Mieter ganz dezent auf Die Möglichkeit der Kündigung hinweisen. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 12.06.05, 19:38 Titel: |
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Sofern keine akute Gefährdung vorliegt, weil die alte Elektroinstallation zum Beispiel unsicher ist und eine Brandgefahr darstellt, kann der Mieter die Miete nicht mindern, wenn er eine Wohnung in einem Altbau gemietet hat. Vielmehr ist es so, dass der Mieter nur davon ausgehen kann, dass alle Standards und Installationen bei einem Altbau nur auf dem Stand des Baujahres des Gebäudes sind (z. B. Wärmedämmung, Heizungsanlage, Sanitärinstallationen, Fenster, aber auch die Elektrik). Aus diesem Grund sind die Mietspiegel für ältere Gebäude ja auch wesentlich niedriger als für Neubauwohnungen, ausser die Altbauwohnung wurde soeben aufwendig saniert.
Andersherum wird ein Schuh daraus: Der Vermieter könnte die Wohnung (bzw. Teile) sanieren. Die anfallenden Kosten könnte er im Rahmen der Erhöhung des Wohnwertes wieder auf den Mieter umlegen = Erhöhung der Miete. |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 12.06.05, 19:41 Titel: |
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@migo hat folgendes geschrieben:: | Den Mieter ganz dezent auf Die Möglichkeit der Kündigung hinweisen. |
Der Vermieter hat bei einer ungerechtfertigten Mietminderung durch den Mieter allerdings erst dann ein ordentliches Kündigungsrecht, wenn dieser durch die Mietkürzungen mehr als zwei volle Monatsmieten schuldet. Evtl. möchte der Vermieter bei einer ungerechtfertigten Mietkürzung von zum Beispiel 10% der Monatsmiete ja schon vorher etwas unternehmen und nicht erst in zwei Jahren? |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 12.06.05, 20:07 Titel: |
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1. versuchen mit dem Mieter vernünftig zu reden -> wenn negativ dann zu 2.
2. Miete erhöhen bis zum maximalen Anschlag
3. Abmahnen wegen allem und jedem
4. Modernisierungsankündigung mit krasser Mieterhöhung (Mod. muß man ja nicht durchführen )
5. Mieter sucht sich freiwillig eine neue Wohnung  |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 12.06.05, 20:32 Titel: |
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Hallo allerseits, Danke für den Beistand.
Der Mieter ist schon abgehauen (natürlich mit ordentlichen weiteren Ausständen). Stichwort "Kaution abwohnen" und "Keine Schönheitsreparaturen machen". Nicht einmal zur Wohnungsabahme ist er gekommen, einfach die Schlüssel hingeschmissen...
Wie sieht denn das mit der Beweislast aus, wenn man nach Mietende die ungerechtfertigt geminderte Miete haben will? Muss der VM beweisen, dass die Kabel kein Sicherheitsrisiko darstellen oder muss der Mieter (der nicht mehr in der Wohnung ist) beweisen, dass die Kabel ein Sicherheitsrisiko waren? _________________ Herzliche Grüße
FOC
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 12.06.05, 20:42 Titel: |
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Der ehemalige Mieter muss das Vorliegen des Grundes für eine Mietminderung nachweisen, wenn er diese geltend machen will.
Sie können jetzt also die geminderte Miete, die "abgewohnte" Restmiete, die Kosten für die nicht durchgeführten Schönheitsreparaturen und die Kosten für evtl. vom Mieter angerichtete Schäden (abzüglich der bei Ihnen hinterlegten Kaution) gerichtlich geltend machen.
Machen Sie einfach selbst eine "Wohnungsübergabe". Ziehen Sie Zeugen hinzu, begehen Sie mit diesen gemeinsam die Wohnung, fertigen Sie dabe ein schriftliches Protokoll an (am besten gleich von den Zeugen unterschreiben lassen) und machen Sie unbedingt viele bunte Fotos. |
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FOC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.06.2005 Beiträge: 671
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Verfasst am: 12.06.05, 20:50 Titel: |
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nebelhoernchen hat folgendes geschrieben:: | Der ehemalige Mieter muss das Vorliegen des Grundes für eine Mietminderung nachweisen, wenn er diese geltend machen will. |
DAS würde mir schon voll reichen. Gibt es dazu eine Quelle? _________________ Herzliche Grüße
FOC
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