Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wie gehe ich bei Schmerzengeldforderung vor ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wie gehe ich bei Schmerzengeldforderung vor ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tygold
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 15:29    Titel: Wie gehe ich bei Schmerzengeldforderung vor ? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte einen Fahrrad-Unfall mit einem PKW - unfallgegner ist schuld

Nach dem Unfall bin ich gleich zum Artzt um meine Verletzungen dokumentieren zu lassen - im endeffekt Prellungen(ganzer linker Unterschenkel is schön blau-grün) und schürfwunden.

Soo, nun hab ich von der Gegnerischen Versicherung nen schreiben bekommen, wegen schadensabwicklung für mein Rad.

Wie mach ich das nun aber mit dem Schmerzensgeld - ich hab null ahnung und weiss nicht ob sich für so ein - zu erwartend - kleines Schmerzensgeld nen Anwalt lohnt (sind zwar Rechtschutz-serischert, aber trotzdem).


Wie sollte ich nun vorgehen - gibts da Musterformulare ?

Grüsse
Tobias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

da brauchen sie keine formulare. schreiben sie einfach bei der aufstellung ihrer sachschäden auch ihre forderung des schmerzensgeldes mit rein...

in welcher höhe? das kann man pauschal nicht sagen, hängt von den konkreten verletzungen ab, wie lange und wie schwerwiegend man damit eingeschränkt ist, usw...

schreiben sie einfach irgendeinen betrag X rein, was ihnen so vorschwebt. es können dann nur zwei dinge passieren: die versicherung zahlt (wenn die summe realtiv gering ist), oder man will von ihnen name und anschrift der behandelten ärzte, von denen dann atteste angefordert werden. und dann wird nach bisherigen schmerzensgeldentscheidungen ihr anspruch geprüft.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 17:43    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung unbedingt durch einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen.
Sie sind in so einem Fall berechtigt, sich rechtsanwaltlich beraten und vertreten zu lassen und die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten Ihres Rechtsanwaltes in vollem Umfang übernehmen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tygold
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

abend,

danke für die Hinweise.

In welchem Rahmen bewegen sich den die "geringen Beträge" - ich habe keine Ahnung was ich da fordern kann ( 300€ ??? Ich habe beim (Wortsperre: Firmename) geschaut und da war ne ältere dame mit schürfwunden und Hämatomen die 500€ bekam (von Fahrrad angefahren))

Wie läuft das mit dem Anwalt - geh ich zu dem hin und sage um was es geht und er fordert sein Honorar bei der Versicherung ein, oder muss ich was beachten / tun ?


Muss ich die Schmerzensgeldforderung gleich stellen, oder kann ich die auch "nachreichen" ?
Mir wäre nämlich um eine schnelle Schadensregelung seitens der Versicherung sehr gelegen.

Grüsse
Tobias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

tygold hat folgendes geschrieben::
Wie läuft das mit dem Anwalt - geh ich zu dem hin und sage um was es geht und er fordert sein Honorar bei der Versicherung ein, oder muss ich was beachten / tun ?

Das sollten Sie gleich ganz zu Beginn des Mandatsverhältnisses mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen!

tygold hat folgendes geschrieben::
Muss ich die Schmerzensgeldforderung gleich stellen, oder kann ich die auch "nachreichen" ?
Mir wäre nämlich um eine schnelle Schadensregelung seitens der Versicherung sehr gelegen.

Auch die geschickteste Vorgehensweise gegenüber der Versicherung sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.