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Hallo,
der Vermieter hat genau 12 Monate NACH Abrechnungszeitraum Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Das heisst, wenn die Nebenkosten vom 01.01.04 - 31.12.04. abgerechnet werden sollen, muss der Vermieter spätestens am 31.12.05 die Abrechnung vorlegen. Ansonsten brauchst Du sie nicht mehr zu bezahlen.
Wenn Du bei den Nebenkosten Guthaben hast, darfst Du sie OFFIZIELL nicht mit der Miete verrechnen.( Einige Vermieter haben aber kein Problem damit - nachfragen!!!!!)
... wenn der Verwalter nicht rechtzeitig abrechnet kann sich der Vermieter darauf aber nicht berufen (außer der Verwalter hat die Verspätung nicht zu vertreten). _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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