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Endrenovierung

 
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viola232000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:12    Titel: Endrenovierung Antworten mit Zitat

Sehe ich das so richtig?

Wenn im Mietvertrag steht: 1. Der Mieter muss bei Auszug die Wohnung neu anlegen und notfalls auch tapezieren. Teppichböden reinigen und Fenster putzen.

2. Und gleichzeitig würde im Mietvertrag auch Renovierungsklauseln z.B. Küche alle 3 Jahre usw.stehen.

Dann muss ich nicht renovieren.?

Würde aber jetzt nur der Punkt 1 im Vertrag stehen, dann müsste ich renovieren?

Herzlichen Dank für die Antworten
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter im Vertrag wirksam die lfd. Schönheitsreparaturen übernommen hat, dann müssen die jeweiligen Räume spätestens beim Auszug renoviert sein. Wenn die letzte Renovierung sehr lange zurückliegt , müssen U.A. beim Auszug vollständig renoviert werden.
OLG Köln WM 88, 22
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viola232000
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.04.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Was wäre eine lange Zeit?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn z.b. die letzte fällige Schönheitsreparatur nicht erledigt wurde, also überfällig sind.
Lang ist auch schon bei z.b. einer 5 jährigen Frist schon 4 Jahre verstrichen sind. Hier greift auch falls vereinbart die Quotenklausel oder kann noch nachträglich vereinbart werden.
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