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beim vater mit krankenversichert

 
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diri23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 15:21    Titel: beim vater mit krankenversichert Antworten mit Zitat

hallo,
ich hoffe, mir kann jemand helfen. ich wurde am wochenende notfallmäßig ins Krankenhaus gebracht. Ich bin über meinen Vater privat krankenversichert, er darf aber die rechnung auf keinen fall sehen. sie wird jetzt auch erstmal an mich geschickt, aber ich glaube nicht, dass ich sie selbst bezahlen kann. Gibt es für solche Fälle irgendwelche Lösungen? Ich bin volljährig und es gibt doch so etwas wie eine ärztliche schweigepflicht? vielen dank schon mal!!!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

dafür ist die krankenversicherung da, um solche fälle abzuwickeln. wer soll es denn jetzt sonst bezahlen?

warum darf er denn nichts davon wissen?
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie über Ihren Vater privat krankenversichert sind, existiert für Sie ein eigener (Unter-)Vertrag bei der privaten Krankenversicherung.
Besorgen Sie sich aus den Unterlagen Ihres Vaters einen Erstattungsvordruck der Krankenversicherung oder fordern Sie den Vordruck telefonsich bei der Versicherung an.
Sie können die Rechnung dann selbst bei der Krankenversicherung einreichen und erstatten lassen.
Allerdings wird der Vorgang wohl oder übel über das Bankkonto Ihrer Eltern laufen müssen (Erstattung durch PKV und Zahlung an das Krankenhaus).
Wenn Sie noch minderjährig sind, muss der Erstattungsantrag an die PKV zudem von Ihrem Vater unterschrieben werden.
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also bei uns gibts immer die Möglichkeit, direkt an das Krankenhaus zu erstatten. Dann würde Ihr Vater davon wohl nix mitbekommen. Am besten dem Sachbearbeiter des Versicherers den Fall telefonisch schildern. Der wird Ihnen da wohl mehr zu sagen können. Da Sie volljährig sind, könnten Sie bei Ihrer Krankenversicherung mal anfragen, ob der Vertrag nicht auf Sie übertragen werden kann. Dann sind Sie in Zukunft vor solchen Geheimniskrämereien gefeit. Ich kenne die Vertragskonstellationen nicht, könnte aber sein, dass Ihr Vater dem zustimmen muss.
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