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Verfasst am: 07.06.05, 07:04 Titel: verwilderter Garten - Mieterwechsel - was ist noch zu erled.
Das Mietverhältnis endet zum 15.06.2005 und zum 16.06. ziehen die neuen Mieter ein.
Es handelt sich hierbei um einen Garten von ca. 200qm der Mietsache zu einer DHH ist.
Seit Jahresbeginn wurde nicht mehr viel im Garten erledigt. Der Rasen ist ziemlich hoch und überall sprießen die Disteln und ungefähr ein Meter hoch Gräser u. Unkraut.
Kurz, der Garten sieht ziemlich verwildert und unansehnlich aus.
Meine Frage als Vermieter:
Wozu ist die Noch-Mieterin verpflichtet, noch im Garten was zu erledigen?
Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289)
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