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Geld-Leihvertrag Muster

 
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 14:45    Titel: Geld-Leihvertrag Muster Antworten mit Zitat

Wie sollte ein Leihvertrag in Bezug auf eine Geldsumme von 3000€ am besten verfasst werden?
Was sollte man schreiben bzw. mit einbeziehen?
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wieder alle überfragt bei richtigen Fragen was?
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch keine schwere Frage für das "Fachpersonal " hier oder?
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht jeder ist ein derart naiver Gutmensch, dass er jede noch so unverschämte Fragestellung sklavisch beantwortet.

Bye.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 12:49    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Nicht jeder ist ein derart naiver Gutmensch, dass er jede noch so unverschämte Fragestellung sklavisch beantwortet.

Bye.


Welche Frage ist denn hier unverschämt?
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

JohnDenver hat folgendes geschrieben::
Das ist doch keine schwere Frage für das "Fachpersonal " hier oder?



"Fachpersonal"....Es sieht so aus, als ob sie die User hier wirklich für Personal halten...

Sie möchten, daß Ihnen hier jemand möglichst schnell einen "Leihvertrag" (wollen Sie wirklich das Geld "verleihen"??) aufsetzt...Das ist ungefähr so, als ob Sie im Forum Mietrecht fragen, ob mal eben einer einen Mietvertrag entwerfen könnte...Das da nicht alle sofort begeistert sind, ist doch irgendwie nachzuvollziehen...

Aber damit Sie nicht ganz enttäuscht hier wieder abziehen:

Man könnte überlegen, ob es nicht evtl. sinnvoll wäre, z.B. (keine abschliessende Aufzählung!)

- die Namen der handelnden Personen,
- den Tag des Vertragsschlusses ,
- die Summe,
- und das Ruckzahlungsdatum aufzuführen.

Daneben gibt es sicherlich noch viele andere gute Sachen, die man da reinschreiben könnte, aber ein bißchen Phantasie sollten Sie ruhig auch einbringen...

Gruß
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Die in diesem Forum gegebenen Hinweise können eine individuelle anwaltliche Rechtsberatung nicht ersetzen.

www.kanzlei-spanien.de
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Philipp G. Beyer hat folgendes geschrieben::
JohnDenver hat folgendes geschrieben::
Das ist doch keine schwere Frage für das "Fachpersonal " hier oder?



(wollen Sie wirklich das Geld "verleihen"??)

Gruß


Was meinen Sie mit dieser Frage? Denken Sie ichmache einen Vertrag, wenn ich es verschenke?
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Philipp G. Beyer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 159

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ans Verschenken hatte ich dabei sicher nicht gedacht... Mit den Augen rollen
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Philipp G. Beyer hat folgendes geschrieben::
Nein, ans Verschenken hatte ich dabei sicher nicht gedacht... Mit den Augen rollen


An was dann???? Frage
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

JohnDenver hat folgendes geschrieben::
Philipp G. Beyer hat folgendes geschrieben::
Nein, ans Verschenken hatte ich dabei sicher nicht gedacht... Mit den Augen rollen


An was dann???? Frage


An ein Darlehen. Leihe ist etwas anderes.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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JohnDenver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 194

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
JohnDenver hat folgendes geschrieben::
Philipp G. Beyer hat folgendes geschrieben::
Nein, ans Verschenken hatte ich dabei sicher nicht gedacht... Mit den Augen rollen


An was dann???? Frage


An ein Darlehen. Leihe ist etwas anderes.


Was ist denn der Unterschied?
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mtb
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Leihe: § 598 BGB

Für ein Darlehensvertrag sind vielleicht die §§ 488 - 498 BGB interessant.
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