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Mietinteressent zahlt Anzahlung auf Provision (500 Euro) weil ernstes Interesse an der Wohnung besteht. Angenommen, eine Quittung mit dem Vermerk "Prov.Anzahlung" ist vorhanden.
Wegen anderer Kaltmiete als zu Anfang angenommen und anderen Punkten kommt der Mietvertrag nicht zu Stande.
Der Makler überweist 400 Euro der "Res.GEbühr" zurück und behält den Rest als "Bearbeitungegebühr"
Eine Bearbeitungsgebühr von 100,- EUR dürfte kaum zu beanstanden sein. War diese denn vereinbart? Eine Anzahlung auf Provision kann ja erst dann erfolgen, wenn eine Provision zu zahlen ist. Solange kein Mietvertrag abgeschlossen ist, kann es weder eine Provisionsforderung noch eine Anzahlung darauf geben, allenfalls eine Reservierungsgebühr, die bei Nichtzustandekommen des MV verfällt.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Anmeldungsdatum: 14.04.2005 Beiträge: 9 Wohnort: noch Düsseldorf
Verfasst am: 07.06.05, 18:32 Titel:
nein, es war nichts vereinbart. es bestand intreresse an der wohnung, der makler wünschte eine provisionsanzahlung, da anderen interessenten abgesagt werden musste.
quasi als zeichen, dass man ernsthaftes interesse an dem mietvertrag hat
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