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Was passiert mit Akten und hinterlegten Schriftstücken?

 
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Sisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 09:23    Titel: Was passiert mit Akten und hinterlegten Schriftstücken? Antworten mit Zitat

Hallo,

was passiert mit den Akten und (besonders) hinterlegten Schriftstücken, wenn ein Anwalt oder Notar seine Kanzlei schließt? Wie hat man später evt. noch Zugriff drauf?

Woher würde ein Klient, dessen Fall schon einige Jahre zurückliegt (z. B. Ehevertrag, Testamentshinterlegung usw.) erfahren, dass es die Kanzlei nicht mehr gibt?

Vielen Dank für evt. Antworten.

Viele Grüße
Sisa
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Reinhard
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.01.2005
Beiträge: 274

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
wenn ein Notar sein Amt aufgibt und die Notarstelle nicht neu besetzt wird, wird einem anderen Nota die Verwahrung der Urkundensammlung übertragen. I.d.R. nach dreißig Jahren werden die Urkunden dem zuständigen Amtsgericht übergeben und meistens in einem Staatsarchiv verwahrt. Im Zweifel kann die jeweilige Notarkammer hierzu - auch nach Jahren - Auskunft erteilen.
Zu beachten ist jedoch, dass die notariellen Nebenakten in der Regel nach sieben Jahren zu vernichten sind.
Gruß Reinhard
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Sisa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 17:20    Titel: Vielen Dank!!! Antworten mit Zitat

Hallo Reinhard,

vielen Dank für die Auskunft!! Ich drucke sie mir gleich aus und lege sie mir zu meinen Unterlagen.

Schönes Wochenende!

Viele Grüße
Sisa
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